Potsdam - Die Kulturschaffenden in Brandenburg halten eine langfristige Förderung per Gesetz vor allem zur Unterstützung solo-selbstständiger Künstler für notwendig. «Die Kulturförderung muss überdacht und angepasst, fairer, transparenter, unbürokratischer und langfristiger gestaltet werden - zum Beispiel im Rahmen eines Kulturfördergesetzes für Brandenburg», sagte die Sprecherin des Kulturrats Brandenburg, Julia Diebel, der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam.
Ein solches Gesetz gibt es im Land bisher nicht. «Die Prekarisierung in der Branche ist und bleibt ein Thema.» Beschäftigungsverhältnisse gelten als prekär, wenn mit ihnen auf Dauer nicht der Lebensunterhalt gedeckt werden kann.
Der Kulturrat, ein Zusammenschluss von Verbänden, Institutionen und Privatpersonen der Kultur und der Künste, begrüßt den Sonderfonds des Bundes von bundesweit bis zu 2,5 Milliarden Euro bis 2023. Er richtet sich an Kulturveranstalter, damit sie besser planen können. Der Fonds stellt Wirtschaftlichkeitshilfen für Veranstaltungen mit limitierter Besucherzahl wegen der Corona-Hygieneregeln und Ausfallhilfen für größere, längerfristig geplante Veranstaltungen bereit. Veranstalterinnen und Veranstalter hätten dadurch wieder eine Perspektive und könnten mit Kreativität und Offenheit agieren, sagte Kulturrats-Sprecherin Diebel.
In Brandenburg werden nach Angaben des Kulturministeriums zum Beispiel große Theater und Orchester institutionell gefördert. Damit ist ihre Finanzierung gesichert. Auch Freie Theater werden unterstützt, für die größeren ist das für zwei Jahre möglich. Freie Künstler werden über Projekte gefördert, darüber wird jedes Jahr neu entschieden. Professionelle Einrichtungen der freien darstellenden Künste erhalten in diesem Jahr eine Förderung von rund 1,5 Millionen Euro. In der Corona-Krise kamen die Corona-Kulturhilfe und Mikrostipendien für Künstlerinnen und Künstler hinzu.