Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifparteien heute darauf verständigt, dass der Abschluss der Kommunen für alle NV Bühne-Beschäftigten ohne Einschränkungen ab März 2024 gelten soll, die vor dem 01.08.2023 an einer Bühne, die den TVöD anwendet, beschäftigt waren.
Bühnenverein einigt sich mit NV Bühne-Gewerkschaften auf Übernahme tariflicher Steigerungen im Kommunalbereich
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifparteien heute darauf verständigt, dass der Abschluss der Kommunen für alle NV Bühne-Beschäftigten ohne Einschränkungen ab März 2024 gelten soll, die vor dem 01.08.2023 an einer Bühne, die den TVöD anwendet, beschäftigt waren und deren Gagen nicht im Januar 2023 auf die neuen Mindestgagen für das 1. und 3. Beschäftigungsjahr erhöht wurden.Eine Ausnahme soll für diejenigen Beschäftigten gelten, die in der Zeit zwischen dem 01.08.2023 und dem 29.02.2024 eingestellt wurden und nicht länger als drei Jahre beschäftigt sind, sowie für die Beschäftigten, deren Gagen im Januar 2023 bereits tariflich erhöht wurden. Für diese Künstler:innen soll es eine abgestufte Regelung geben.
Die Regelung berücksichtigt, dass die im Jahr 2022 erfolgte erhebliche Erhöhung der Einstiegs- bzw. Mindestgage nach der damaligen Übereinkunft der Tarifpartner:innen die folgende Tariferhöhung im Bereich der Kommunen bereits umfasste. Vor allem stellt der Abschluss sicher, dass es keine NV Bühne-Künstler:innen gibt, die nicht von der Tarifsteigerung profitieren. Auch die Gastkünstler:innen profitieren von der aktuellen Einigung, da durch die tarifliche Dynamisierung der Einstiegsgage die Grundlage für die Gagen der Gastkünstler:innen erhöht wird.
Die Forderung der Gewerkschaften, den für das Jahr 2023 ausgehandelten Inflationsausgleich auch auf Gastkünstler:innen auszuweiten, hat der Deutsche Bühnenverein hingegen abgelehnt.
Bezüglich der weiteren Verhandlungen zur Arbeitszeit haben die Tarifvertragsparteien die Positionen sondiert. Die Gespräche hierzu sollen am 27. Juni 2023 fortgesetzt werden.
Quelle: https://www.buehnenverein.de
[update,7.6.]
Ergänzend dazu die Pressemeldung der Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer:
Einigung im Tarifstreit
BFFS, GDBA und VdO erzielen Gagenerhöhungen in Tarifverhandlungen mit dem Deutschen Bühnenverein
Köln/Berlin, 5. Juni 2023 – In den Tarifverhandlungen zur Übernahme des TVöD-Tarifabschlusses in den NV Bühne-Bereich haben die Künstler*innen-Gewerkschaften BFFS, GDBA und VdO mit dem Deutschen Bühnenverein eine Einigung erzielt.
Danach steigen zum 1. März 2024 die Gagen der Künstler*innen, die in den ersten drei Berufsjahren sind und zum 1. September dieses Jahres an eine andere Bühne des Deutschen Bühnenvereins wechseln, zunächst um einen Sockelbetrag von 35 Euro. Der Gesamtbetrag wird dann um weitere 5,5 Prozent erhöht.
Für alle anderen Künstler*innen erhöht sich die Gage zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro und dann um weitere 5,5 Prozent – entsprechend dem Ergebnis im TVöD.
Darüber hinaus haben die Künstler*innen-Gewerkschaften zum 1. März 2024 die Dynamisierung der Einstiegs- und Mindestgage verhandelt. Sie steigt ebenfalls um den Sockelbetrag von 35 Euro und dann um weitere 5,5 Prozent. Die Einstiegsgage wird damit von 2.715 Euro auf 2.900 Euro und die Mindestgage von 2.915 Euro auf 3.110 Euro erhöht.
Mit diesem Tarifabschluss erzielen die Künstler*innen-Gewerkschaften auch eine Gagenerhöhung für gastierende Künstler*innen.
Lisa Jopt, geschäftsführende Präsidentin GDBA:
„Die Einstiegsgage geht auf die 3.000 Euro zu, eine Zahl, für die wir vor Jahren noch Spott und Empörung geerntet haben – das ist ein toller Schritt. Bedauerlich ist, dass wir für Gäste noch keinen Inflationsausgleich verhandeln konnten, denn gerade Gäste benötigen ihn.“
Gerrit Wedel, stellvertretender Geschäftsführer VdO:
„Mit der Erhöhung von Einstiegs- und Mindestgage im Rahmen dieser Anpassungsverhandlungen haben wir neben dem wichtigen Erfolg, den wir durch unsere erzielten Tariferhöhungen im Tarifabschluss im vergangenen Jahr für Einstiegs- und Mindestgage erreicht haben, einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Gagensituation für Berufsanfänger*innen erreichen können.“
Klara Deutschmann, Vorstandsmitglied des BFFS:
„Dieser Tarifabschluss ist auch ein wichtiges Signal an gastierende Künstler*innen, die zum 1. März 2024 von den erzielten Gagenerhöhungen entsprechend profitieren werden. Nun gilt es, im nächsten Schritt auch für gastierende Künstler*innen einen dringend benötigten Inflationsausgleich mit dem Deutschen Bühnenverein zu verhandeln. Denn gastierende Künstler*innen sind aufgrund ihres befristeten Engagements ebenso schutzbedürftig wie festangestellte Künstler*innen nach NV Bühne.“
Keine Einigung konnte bis dato über einen Inflationsausgleich für Gäste und eine Arbeitszeitregelung erzielt werden. Hier werden die Künstler*innen-Gewerkschaften über ihr weiteres Vorgehen in Kürze beraten.