Zahlreiche Menschen stellen einen großen Teil ihrer Freizeit, ihre Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Dienst der Allgemeinheit und erbringen damit eine soziale Leistung. Damit dies auch so bleibt, bedarf der gesamte Bereich des bürgerschaftlichen Engagements der Professionalisierung. Gesamtwirtschaftlich betrachtet, bedeutet ehrenamtliches Engagement eine volkswirtschaftliche Wertschöpfung in erheblichem Ausmaß, der gesellschaftspolitische Wertschätzung entgegenzubringen ist.
Entwicklung der politischen Diskussion um das Ehrenamt Die Diskussion um die Notwendigkeit der politischen Anerkennung und Unterstützung des bürgerlichen Engagements begann im Jahr 1996 mit einer Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Die politische Auseinandersetzung mit dieser Thematik seit diesem Zeitpunkt führte zur Einsetzung der Enquête-Kommission „Bürgerschaftliches Engagement in der Zivilgesellschaft“ unter Vorsitz des Bundestagsabgeordneten Dr. Michael Bürsch zu Beginn dieses Jahres. Die Zielsetzung des Gremiums liegt 1. in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ehrenamtlich Tätigen, 2. in der bewussteren Wahrnehmung und Wertschätzung des privaten Engagements in der allgemeinen Öffentlichkeit, 3. in der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements durch Motivation insbesondere von Jugendlichen. Hierfür plant die Kommission unter anderem, sich Erfahrungen und Erkenntnisse der Situation von ehrenamtlich Tätigen im internationalen Vergleich zunutze zu machen. Funktionswandel des Ehrenamtes Da die aktuell verwendeten Begriffe uneinheitlich gebraucht werden, („altes“ und „neues“ Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement, Freiwilligenarbeit, abgeleitet vom angloamerikanischen „Volunteering“), wird nachfolgend die für den Musikbereich ent- wickelte Differenzierung von Prof. Ermert gewählt (Karl Ermert, Ehrenamt in der Musikkultur, Hannover 1998). Danach sind „Freiwillige“ diejenigen Personen, die unentgeltlich oder gegen nur geringfügiges Entgelt, z.B. eine Aufwandsentschädigung, im Verein tätig sind und insoweit über das eigene im Verein ausgelebte Vergnügen hinausgehen. Die Ausübung eines „Ehrenamtes“ bedeutet hingegen die Einbindung der freiwilligen Arbeit in ein definiertes Amt, zum Beispiel im Musikbereich ein Instrumenten- oder Notenwart oder ein Chorleiter beziehungsweise Chorleiterin. Das bürgerschaftliche Engagement dient nachfolgend als Überbegriff. Nicht nur Begriffe haben sich gewandelt, auch das politische Umfeld für bürgerschaftliches Engagement. Das Vereins- und Verbandsleben war eine Erscheinung des ausgehenden 19. Jahrhunderts und wurde nach 1945 wiederbelebt. Waren früher die ehrenamtlich Engagierten lebenslänglich in „ihrem“ Verein engagiert, zum Beispiel in den traditionellen großen Organisationen, dieser Platz wurde häufig innerhalb der Familie noch tradiert, traten in den 70er Jahren neue soziokulturelle Einrichtungen in das Bild, die sich in Ausrichtung und Organisation erheblich von den traditionellen Vereinen unterscheiden. Selbsthilfegruppen, Tauschbörsen und Bürgerinitiativen bilden die neuen Strukturen bürgerschaftlichen Engagements. An die Stelle traditioneller langfristiger Familien- und Berufsplanung tritt zunehmend eine Flexibilisierung und Individualisierung des Privat- und Arbeitslebens. Die geschlechtsspezifischen Rollenverteilungen sind durchlässiger geworden. Dementsprechend ist inzwischen auch das ehrenamtliche Engagement an bestimmte Lebens- und Altersabschnitte gebunden, daher nur vorübergehend angelegt. Dieser Auflösungsprozess hat entsprechende Auswirkungen auf das Vereinsleben im Kultur- und insbesondere im Musikbereich und hier besonders bei der Mitgliederarbeit. Im Chorwesen ist dies besonders deutlich zu spüren. Hier mehrt sich die Fluktuation und die Vereine und Verbände haben bereits teilweise ihre Strukturen zugunsten des zunehmenden Bedarfs der flexiblen ehrenamtlichen Mitarbeit geöffnet. Politische Notwendigkeit des Erhalts des Ehrenamtes Unabhängig von diesen Entwicklungen bleibt die kostbare soziale Funktion der ehrenamtlich Tätigen: Sie unterstützen mit ihrem Engagement das Gemeinwohl und leisten im Kulturbereich einen erheblichen sozialen Beitrag im Sinne kultureller – und musikalischer – Bildung. Auf der gesamtgesellschaftlichen Ebene ist die Integrationsfunktion des bürgerschaftlichen Engagements nicht hoch genug einzuschätzen. Auf der kommunalen Ebene wird bereits von einer public-private partnership gesprochen. Nicht zuletzt ist das Engagement im Ehrenamt Ausdruck des politischen Selbstbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger. Zahlreiche Serviceeinrichtungen könnten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht von kommerziellen Unternehmen geführt werden. Überdies werden die öffentlichen Mittel immer knapper. Insbesondere in den Kommunen zwingen sie gerade den Kulturbereich zu immer neuen Sparmaßnahmen. All dies sind gute Gründe, das bürgerschaftliche Engagement nicht nur zu erhalten, sondern zeitgemäß auszubauen und attraktiver zu gestalten. Das Ehrenamt im Kulturbereich Wurden mit dem Ehrenamt längere Zeit vornehmlich Aufgaben von Wohlfahrtsverbänden, der politischen Basisarbeit, des Katastrophenschutzes und des Sports assoziiert, findet das Ehrenamt im Kulturbereich zunehmend Beachtung. Statistische Erhebungen, zuletzt von der Kulturpolitischen Gesellschaft (Bernd Wagner, Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftliches Engagement in der Kultur, Bonn 2000, siehe auch Deutscher Kulturrat, Ehrenamt in der Kultur, Bonn 1996, sowie diverse Beiträge im „Musikforum“ Nr. 85, 88, 89, jeweils mit zahlreichen weiteren Hinweisen), beweisen dies. Im Kulturbereich engagieren sich Bürgerinnen und Bürger in Laientheatern, Privatinitiativen für bildende Kunst und soziokulturellen Verbänden, um nur einige Bereiche zu nennen. Unerlässlich ist das ehrenamtliche Engagement insbesondere im Bereich der Laienmusik. Das Ehrenamt im Musikbereich Der Deutsche Musikrat mit seinen 91 Fachorganisationen, 16 Landesmusikräten, 67 Einzel- und 41 Ehrenmitgliedern repräsentiert als Dachorganisation das Musikleben in Deutschland mit rund acht Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Hier findet gerade in den Verbänden und Vereinen der vokalen und instrumentalen Laienmusik ein hohes Maß an privatem Bürgerengagement statt. Selbst im zweiten Tätigkeitsbereich des Deutschen Musikrates, der Trägerfunktion für Musikfördermaßnahmen des Bundes, wäre der Umfang der Förderung ohne ehrenamtlich Tätige nicht denkbar. Ehrenamtliche im Deutschen Musikrat Der Deutsche Musikrat beschäftigt 42 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der Geschäftsführung (Generalsekretariat) und hauptsächlich in der Projektarbeit. Sämtliche Gremien des Dachverbandes wie z.B. das Leitungsgremium, das Präsidium, das erweiterte Präsidium, der Verwaltungs- und Planungsbeirat, die Leitungsgremien der fünfzehn Förderprojekte und die sechs Bundesfachausschüsse, die das Präsidium beraten, sind hingegen mit ehrenamtlich Tätigen, das heißt mit erfahrenen und renommierten Musikwissenschaftler/-innen, Musikpädagog/-innen, Künstler/-innen, Funktionär/-innen und Expert/-innen aus allen Bereichen des Musiklebens – einschließlich der Musikwirtschaft und der Medien – besetzt. Das bedeutet eine Zahl von alleine in der als Verein geführten Dachorganisation von 261 ehrenamtlich engagierten Personen, die, eher knapp angesetzt mit rund 50 Stunden pro Jahr mit einem Stundensatz von 30,- Mark eine Leistung mit einer Wertschöpfung von insgesamt 391.000 Mark pro Jahr erbringen. Unverzichtbares Element in der Durchführung zahlreicher Förderprojekte des Deutschen Musikrates ist das bürgerschaftliche Engagement. Dies reicht von Eltern, die ihre Kinder zu den Proben, zum Unterricht, zu den Wettbewerben und Konzerten bringen und abholen, über Chorleiterinnen und Chorleiter, die unverzichtbare Basisarbeit erbringen, bis hin zu den teilweise höchst prominenten Künstlerpersönlichkeiten, die mit ihrem üblichen Honorar für den musikalischen Nachwuchs unerreichbar wären. So werden für den Deutschen Musikrat Stars des internationalen Musikbetriebs gegen ein eher symbolisches Honorar tätig, wie zum Beispiel der Dirigent Kurt Masur mit einem Workshop für Nachwuchsdirigenten, Peter Herbolzheimer als künstlerischer Leiter des Bundesjugendjazzorchesters oder Prof. Gerd Albrecht, der aktuell auf Tournee mit dem Bundesjugendorchester ist. Sie stellen ihre Persönlichkeit gerne und höchst engagiert in den Dienst der musikalisch Hochbegabten; einige von ihnen garantieren als Vorsitzende des jeweiligen Leitungsgremiums die künstlerische Qualität und Kontinuität der Jugendarbeit. Auch auf der Ebene der Breitenförderung werden Prominente aktiv. Als weitere Beispiele seien Solisten wie Waltraut Meier und Siegfried Palm genannt, die als Juroren gegen sehr geringe Tagessätze und Erstattung der Reisekosten für den Bundeswettbewerb “Jugend musiziert“ fungierten. Manche Vertreter aus der Musikindustrie und den Medien unterstützen den Deutschen Musikrat, indem sie für Sitzungen weder Reisekosten oder Tagessätze verlangen, noch ihre Freizeit berechnen. Am konkreten Beispiel des ältesten und umfassendsten Projektes des Deutschen Musikrates, des bundesweit durchgeführten Wettbewerbs “Jugend musiziert“, werden die Zahlen noch viel deutlicher. Zwar steht allein der Bundeswettbewerb, nicht jedoch die vorgeschalteten Regional- und Landeswettbewerbe in der Trägerschaft des Deutschen Musikrates, dennoch wird hier der Wettbewerb in seinem Gesamtzusammenhang auf die Zahl der ehrenamtlich Tätigen hin dargestellt. Auf der regionalen Ebene werden 5.920, auf der Landesebene 8.160 und auf der Bundesebene 140 Personen ehrenamtlich tätig. Insgesamt kann diese gesamte Fördermaßnahme auf 14.220 freiwillige Helferinnen und Helfer zurückgreifen. Bei einem geschätzten Stundenaufwand von rund 10 Stunden à zirka 30,- Mark pro Person beträgt die Wertschöpfung alleine für dieses Projekt rund 4,27 Millionen Mark pro Jahr. Ehrenamtliche am Beispiel Niedersachen In Niedersachsen wurde im Jahr 1998 unter Leitung des Direktors der Akademie Wolfenbüttel, Prof. Dr. Karl Ermert vom Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung (IES) an der Universität Hannover, gemeinsam mit dem Landesmusikrat Niedersachsen eine empirische Untersuchung über Motive, Bedingungen und Perspektiven des Ehrenamtes im Bereich des Musiklebens durchgeführt. Das Ergebnis ist beeindruckend: Das Land Niedersachsen beherbergt 460.000 musikalische Amateure, die im Jahr zirka 80.000 Konzerte vor rund 5 Millionen Besuchern geben. In den Musikvereinen findet die ehrenamtliche Tätigkeit statt in Form der Mitwirkung in der Vereinsleitung, in der musikalischen Leitung, in der musikalischen Nachwuchsarbeit, in der technischen Betreuung und in organisatorischer Arbeit. Hier sind rund 40.000 Personen ehrenamtlich tätig. Das musikalische Spektrum reicht vom Chorgesang in all seinen Facetten über Blasmusik – dies vom kirchlichen Posaunenchor bis zur Big Band –, Spielmanns- und Fanfarenzüge, Zupf-, Harmonika- und Zithermusik bis hin zu Rock-, Pop- und Jazzgruppen und Symphonieorchestern (vgl. Ermert in Wagner, a.a.O., S. 169ff.). Hier wird ein durchschnittlicher zeitlicher Einsatz von zirka neun Stunden pro Monat angesetzt, so dass in der Studie ein Nettogeldwert in Höhe von 99,36 Millionen Mark errechnet wird. Hinzu sind rund 5 Millionen Mark zu zählen, die durch die Ehrenamtlichen den Vereinsmitgliedern insgesamt aus der eigenen Tasche geschenkt werden. Hochgerechnet auf den Bund – mit allem Vorbehalt angesichts der unterschiedlich strukturierten Bundesländer – dürften damit im Laienmusikbereich rund 460.000 Personen ehrenamtlich tätig sein. Unter Zugrundelegung desselben fiktiven Zeit- und Stundenansatzes ergibt dies eine Wertschöpfung in Höhe von 1,24 Milliarden Mark allein im Laienmusikbereich, zu dem jedoch noch der Rock-, Pop- und Jazzbereich zu zählen wäre, für den bisher noch keine Zahlen erhoben wurden. Die niedersächsische Studie enthält weitere Aussagen, wie etwa zu den Motiven der ehrenamtlich Tätigen, wobei sich für das letztgenannte ein Generationenprofil ergab: Die über 50-Jährigen sind eher gemeinwohlorientiert, die Jüngeren neigen in ihrer Motivation zur Betonung des Ausbaus ihrer persönlichen Interessen. Männer engagieren sich mehr als Frauen (67,4 Prozent zu 32,6 Prozent), wobei hier das Engagement im Ehrenamt des Vereins gewertet wurde. Knapp ein Drittel der ehrenamtlich Tätigen sind bis zu 40 Jahre alt, das Durchschnittsalter liegt bei 49 Jahren. Spartenspezifisch ergab sich, dass die Chormusiker durchschnittlich zufriedener sind als die Musiker/-innen anderer Musiksparten. Am meisten belastet fühlen sich nach der Studie die jüngeren ehrenamtlich Tätigen, die ihr Nebenamt mit ihrer hauptamtlichen Tätigkeit und mit der Familie in Einklang zu bringen haben. Bemerkenswert ist desweiteren die Erkenntnis, dass nicht nur die entscheidende Phase für den Zugang zur Musik in der Kindheit und Jugend liegt, sondern in dieser Entwicklungsphase auch die Basis für die Fähigkeit zum ehrenamtlichen Engagement gelegt wird. Das bedeutet, dass diejenigen Jugendlichen, die das Vereinsleben als aktive Musikerinnen und Musiker positiv kennengelernt haben, später als Erwachsene bereit sind, sich für die Musik zu engagieren. Die Betreuer der musikalischen Jugendarbeit haben daher eine Schlüsselfunktion für das Fortbestehen des Vereines in der Zukunft. Weitgehend einheitliche Meinung der Befragten war, dass trotz der grundsätzlichen Zufriedenheit der engagierten Bürgerinnen und Bürger, die sich vorwiegend aus den Inhalten ihrer Beschäftigung ergab, die Rahmenbedingungen der freiwilligen Arbeit der Verbesserung bedürfen, um die Zukunft des ehrenamtlichen Engagements zu sichern. Verbesserung des politischen Handlungsrahmens Wünschenswerte, unmittelbar wirksam werdende Verbesserungen von Rahmenbedingungen sind für den Musikbereich wie für andere Kultur- und soziale Bereiche etwa eine Verwaltungsvereinfachung bei der Abwicklung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige. Ferner wird aktuell von der CDU/CSU-Fraktion gegenüber der Regierung die Aufhebung der Sozialversicherungspflicht der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige gefordert. Das Bundesreisekostengesetz zum Beispiel, an das einige Verbände durch Verwendung auch öffentlicher Mittel gebunden sind, ist für ehrenamtlich Tätige in manchen Fällen nur schwer zu akzeptieren. Das Gesetz ist für hauptberuflich Tätige verfasst und soll die Arbeitenehmer vor zu hohen Reisekosten schützen. Für Verbände, die ehrenamtlich Tätige in ihren Gremien haben, hat dies jedoch zur Konsequenz, dass Reisekosten von deren Geldgebern nicht anerkannt werden. In einem solchen Fall müssen die Verbände diese aus Eigenmitteln nachträglich aufbringen. Die steuerliche Begünstigung der Übungsleiterpauschale sollte nicht nur für Jugendleiter und künstlerisch Tätige, sondern auch für organisatorisch tätige Ehrenamtliche im Vereinsleben gelten. Der Kassenwart, Notenwart und andere sollte nicht gegenüber dem Jugendleiter benachteiligt sein. Ohne ein funktionierendes organisatorisches Umfeld wird auch die engagierteste Jugendarbeit unerfreulich. Ohne eine sorgfältig geführte Vereinskasse ist das aktive Vereinsleben nicht denkbar. Darüber hinaus sollen die noch offenen Fragen zum Versicherungsschutz der Freiwilligen und Haftungsfragen von bürgerschaftlichem Engagement geklärt werden und zu mehr Rechtssicherheit und sozialer Absicherung der Engagements führen. Eine bundesweite Freistellungsregelung für hauptberuflich tätige Ehrenamtliche von ihren Arbeitgebern wäre wünschenswert. Auf diese Weise könnten insbesondere mehr Berufstätige für bürgerschaftliches Engagement in der Jugendarbeit motiviert werden, die aktuell ihre dem Gemeinwohl zur Verfügung zu stellende Zeit als Urlaubstage einreichen müssen. Hier gilt es, landesunterschiedliche Regelungen, die zu Ungerechtigkeiten führen, einheitlich zu gestalten. An mittelbar wirksamen Maßnahmen, die sich positiv auf das Ehrenamt auswirken, ist hier weiter das Stiftungsrecht zu nennen, denn auch privates finanzielles Engagement, das nunmehr steuerrechtlich verbessert wurde, sollte ergänzend bezüglich des Verfahrens der Stiftungsgründung vereinfacht werden. Die Änderungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes tragen nicht nur zur sozialen Verbesserung der Künstler bei, sondern können je nach Sachverhalt auch die Verbände und Vereine erheblich belasten. Der Deutsche Musikrat zum Beispiel wird dadurch belastet, dass die Jurorentätigkeit als abgabenpflichtig im Sinne des KSVG bewertet wird. Dieser Sachverhalt wird aktuell mit der Künstlersozialkasse streitig erörtert und muss notfalls gerichtlich entschieden werden. Politisch wünschenswert ist schließlich der Ausbau von Qualifizierungsmaßnahmen für privat engagierte Bürgerinnen und Bürger. Der gesamte Bereich des bürgerschaftlichen Engagements bedarf der Professionalisierung. Dies trifft für Jugendbetreuer ebenso zu wie für Vereinsvorstände. Dafür sind in der erwähnten Studie der Kulturpolitischen Gesellschaft Empfehlungen erarbeitet. An erster Stelle steht bei der Ausbildung von Jugendbetreuern und zum Beispiel Chorleitern die Vermittlung sozialer Kompetenzen, insbesondere Personalführung und Teamentwicklung. Professionalisierung der ehrenamtlichen Vorstandsarbeit bedeutet eine Entwicklung der Vereinsführung hin zum Kulturmanagement. Das heißt Vereinsvorstände sollten über allgemeine fachliche Kenntnisse der Verwaltung, Organisation und des Finanzwesens (Arbeitsorganisation, Rechts-, und Versicherungsfragen, Finanzverwaltung) verfügen. Schlussbemerkung Der hohe Wert der musikalischen Bildung für das Individuum wie für die Gesellschaft ist unbestritten, ebenso wie die zunehmende Notwendigkeit des verbesserten Zugangs der Kinder und Jugendlichen zur Musik. Grundsätzlich besteht – noch – kein Grund zur Sorge um die Existenz des ehrenamtlichen Engagements im Musikbereich als solches, jedoch bedarf es gerade im Hinblick auf die zu erreichenden Jugendlichen, die wichtige Vorbild- und Integrationsfunktionen in den Musikvereinen in der Förderung und Betreuung des Nachwuchses übernehmen, der zeitgemäßen und zukunftsorientierten politisch-sozialen Absicherung und Unterstützung. Die Enquête-Kommission „Bürgerschaftliches Engagement in der Zivilgesellschaft“ hat in der nahen Zukunft eine für das kulturell-soziale Leben bedeutsame bildungspolitische Aufgabenstellung. Die Verbände, so auch der Deutsche Musikrat, stehen für die Politikberatung und gemeinsame Erarbeitung von verbesserten Rahmenbedingungen zur Stärkung des ehrenamtlichen Bürgerengagements gerne unterstützend zur Verfügung, so auch in der anstehenden Anhörung im November dieses Jahres. Zuvor jedoch werden musikpolitisch relevante Fragen des bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen der diesjährigen Generalversammlung des Deutschen Musikrates am 27.Oktober 2000 in Berlin auf einem Podium mit politischen Experten und Betroffenen verbandspolitisch zentral erörtert. Wertschätzung der Wertschöpfung: Die Politik hat das Wort.
Marlene Wartenberg, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates