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Das Land Berlin ist im Bundesrat mit einer Initiative zur Aufnahme eines Staatsziels Kultur in das Grundgesetz gescheitert. Die Mehrheit der Länder lehnte es am Freitag in Berlin ab, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Dem Berliner Vorschlag zufolge sollte in das Grundgesetz ein neuer Artikel 20b mit dem Wortlaut «Der Staat schützt und fördert die Kultur» eingefügt werden. Der Schutz und die Förderung von Kultur als Aufgabe aller staatlichen Ebenen sollte so gesetzlich verankert werden
Ähnliche Vorschläge gab es auch von Kulturstaatsminister Bernd Neumann und der zuständigen Enquête-Kommission des Bundestages. Das Vorhaben war von je her umstritten, vor allem in der Union.