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BVMI-Geschäftsführer Florian Drücke
Florian Drücke, Geschäftsführer Bundesverband Musikindustrie. Foto: Hufner
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BVMI zum Koalitionsvertrag von Union und SPD: „Deutsche Positionierung längst überfällig“

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Nach Auffassung des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) ist zu begrüßen, dass Union und SPD die Bedeutung der Kreativwirtschaft als Beschäftigungs- und Wachstumstreiber und als Impulsgeber für gesellschaftliche Erneuerung und zukünftige Entwicklungen in der Arbeitswelt, in Wirtschaft, Kultur, und Bildung verstehen, was sich auch in einigen erfreulichen Ansätzen im Entwurf des Koalitionsvertrages niederschlage.

„Es ist gut, dass nun ein Koalitionsvertrag vorliegt, auch wenn natürlich klar ist, dass die SPD-Basis dazu jetzt noch ihr Go geben muss“, so der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie Florian Drücke. „Sehr erfreulich ist, dass im Vertrag ausdrücklich ausgeführt wird: ‚Die Musikwirtschaft hat insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in der Digitalisierung eine wesentliche Vorbildfunktion innerhalb der Kreativwirtschaft.‘ Dies ist gerade nach den Entwicklungen im letzten Jahrzehnt nicht nur eine Anerkennung für das von den Mitgliedern Geleistete, sondern es verankert auch den Anspruch der Branche, gerade wegen dieser großen Erfahrung bei der Etablierung von digitalen Angeboten auch bei Überlegungen zur Überarbeitung von Rahmenbedingungen im digitalen Raum stets einbezogen zu werden. Das gilt im Besonderen bei Fragen zur Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum, aber auch generell bei Fragen der digitalen Lizenzierung. Auch das grundsätzliche Bekenntnis für ein starkes Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums, das bestehende Rechtspositionen im digitalen Umfeld besser schützt, ist deshalb sehr erfreulich.”

Drücke weiter: „Zentral und unmittelbar von Bedeutung ist für uns der Hinweis darauf, dass man digitale Plattformen und Intermediäre an der Refinanzierung der kulturellen und medialen Inhalteproduktion angemessen beteiligen will und zudem mit Blick auf Art. 13 der Urheberrechts-Richtlinie einen Ausgleich der Interessen von Urhebern, Nutzern und Plattformbetreibern angestrebt und ein Vorstoß zur Überarbeitung des Haftungsprivilegs in der E-Commerce-Richtlinie geprüft wird. Hier geht es direkt um die europäische Initiative zur Schließung des ‚Value Gap‘, die nun entscheidungsreif ist. Es gilt, hier keine weitere Zeit zu verlieren, denn eine deutsche Positionierung ist längst überfällig. Dieser Wille muss sich also unmittelbar in Aktion niederschlagen."

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