Der CC Composers Club e.V. (Berufsverband der Auftragskomponisten) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 2021, wonach der Rundfunkbeitrag rückwirkend zum 20. Juli 2021 um 86 Cent angehoben werden darf. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist von zentraler Bedeutung für Qualität und Meinungsvielfalt in der journalistischen Berichterstattung sowie für die kulturelle Vielfalt des Landes und bedarf dazu einer adäquaten Ausstattung mit Finanzmitteln“, erklärt der Vorstand des CC Composers Club e.V.
Mit Glückwünschen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für diesen gerichtlichen Sieg unterstreicht der Berufsverband ausdrücklich die Notwendigkeit, dass die verbesserte Finanzlage auch als Grundlage einer angemessenen Vergütung von Urheber*innen dient. Zu oft sind in den vergangenen Jahren Sparbestrebungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf dem Rücken insbesondere der freischaffenden Kreativen ausgetragen worden, indem Auftragshonorare wie Nutzungsvergütungen unverhältnismäßig geschmälert oder über lange Jahre nicht der Inflation angepasst wurden. Kulturelle Nachhaltigkeit kann nur garantiert werden, wenn diejenigen, die die Inhalte für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk maßgeblich gestalten und liefern, eine ebenso solide Existenzgrundlage haben, wie der Rundfunk sie für sich selbst einfordert und wie sie ihm nun zu Recht zugebilligt wurde, nachdem eine Gebührenerhöhung zum 01. Januar 2021 zunächst an der Zustimmung eines Landtags gescheitert war.
Über den Composers Club:
Der CC Composers Club e.V. ist mit ca. 300 Mitgliedern Deutschlands größter Medien-Komponistenverband und vereint Komponisten aus den Bereichen TV-Film/-Serien, Film, Dokumentation, Werbung, Pop-Produktion, Sound-Branding und -Design etc. Ziel und Aufgabe ist die Vertretung der Mitgliederinteressen auf nationaler und internationaler Ebene. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung gibt der Verband unter anderem Hilfestellung in GEMA-, Rechts- und Urheberfragen, wendet sich gegen die Ausbeutung von Autoren, setzt sich für Bewahrung und Schutz des Urheberrechts und für mehr Verteilungsgerechtigkeit und Transparenz gegenüber und innerhalb der GEMA ein (Abrechnung, Monitoring, Verteilungsplan etc.). Der Composers Club bemüht sich zudem durch Verhandlungen mit Verwerterverbänden um gerechte gemeinsame Vergütungsregeln.