Mit einer Grundsatzrede der Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, wurde Ende Oktober der öffentliche Teil der diesjährigen Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrates im Abgeordnetenhaus von Berlin eröffnet. Darüber hinaus sprach Axel Flessner, emeritierter Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin, zu „CETA, TTIP und dann?“ Im Folgenden Auszüge aus seiner Rede:
„Es wird in Bezug auf CETA auf zwei Ebenen agiert: zum Einen gibt es die politische, zum Anderen die rechtliche Argumentationsebene. Die rechtliche Argumentation lässt sich von den erhofften ökonomischen Wohltaten, die durch das Abkommen eintreten sollen, überhaupt nicht beeindrucken. Sie denkt an die Souveränitäts- und Demokratieverluste sowie an unbegründete verfassungswidrige Haftung des Staates auf riesige Summen.
(...) Im Europäischen Rat gilt eigentlich das Mehrheitsprinzip. Für das CETA-Abkommen nehmen die Beteiligten allerdings an, dass über solch ein Abkommen der Rat nur einstimmig entscheiden kann. Wenn ein Vertreter eines Mitgliedstaates das Abkommen ablehnt, kann der Rat es nicht beschließen. Deswegen ist die Zustimmung Deutschlands so wichtig. Und deswegen sind auch viele Leute vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um zu verhindern, dass der deutsche Vertreter im Rat zustimmt.
(...) Der Widerstand gegen CETA speist sich aus der Einsicht oder dem Empfinden, dass es hier nicht um eine Liberalisierung im gesellschaftspolitischen Sinne geht, sondern um eine marktradikale Befreiung der internationalen Wirtschaft von staatlichem Einfluss. Es geht um die Zurückdrängung des Staates aus ganz wichtigen Lebensgebieten, für die er wohltätig wirkt. Dies ist ein ganz großes Anliegen, insbesondere der Kreise in der Gesellschaft, die hinter diesen Abkommen stehen und die Regierungen stützen.
(...) Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP betreffen auch den Kulturbereich. Da stellt sich die zentrale Frage: Kann denn der Bund oder die Europäische Union überhaupt mit einem internationalen Abkommen die Kulturförderung regeln, obwohl das doch eigentlich nach der Kompetenzverteilung innerhalb Deutschlands in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt?“