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Chancengleichheit ist gefragt

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Stellungnahme der VG Bild-Kunst zum Enquete-Bericht
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Der Schlussbericht enthält eine eindrucksvolle Beschreibung der Arbeit der Verwertungsgesellschaften in Deutschland, sowohl im Hinblick auf die Zielsetzung als auch die Praxis. Die Empfehlungen greifen wichtige Punkte auf, die bereits in der Vergangenheit Gegenstand von Diskussionen waren:

Mit Recht empfiehlt die Enquete-Kommission, die Interessen der Rechtsinhaber, also vor allem der Urheberinnen und Urheber, in den Mittelpunkt der Gesetzgebungsarbeit zu stellen. Gerade bei den Beratungen zu Korb Zwei der Urheberrechtsreform, in der es im Wesentlichen um die Anpassung der Regeln für private Vervielfältigung an die Wünsche der elektronischen Industrie ging, hat sich gezeigt, dass diesem Gesichtspunkt erhebliche Bedeutung zukommt: Die Neuregelung der Privatkopie hat die Schwierigkeiten der Verwertungsgesellschaften, angemessene Vergütungen für die zulässige private Vervielfältigung geschützter Werke durchzusetzen, erheblich vergrößert. Die weitere Entwicklung im medienrechtlichen Bereich, zum Beispiel im Hinblick auf die Vergütungspflicht für die Weiterleitung geschützter Werke durch Kabel- oder Abrufsysteme zeigt, dass den Interessen der Kabelwirtschaft, die sich ihrerseits auf angebliche Konsumenteninteressen beruft, größere Bedeutung zugemessen wird als den Interessen der Urheber.

Dies ist besonders deshalb bedenklich, weil die tarifvertragliche Situation der Kulturberufe, abgesehen vom derzeit noch geschützten Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, außerordentlich schlecht ist und tendenziell eher schwieriger als besser wird. Diese Erkenntnis ist der Enquete-Kommission vermittelt worden, weshalb zu Recht gefordert wird, die urhebervertragsrechtliche Gesetzeslage zu verbessern und den Urhebern durchsetzungsstarke Instrumente an die Hand zu geben, um ihre berechtigten Forderungen gegen die Kulturbranchen durchzusetzen. Nur wenn der Gesetzgeber hier für Chancengleichheit sorgt, kann er im kulturwirtschaftlichen Zusammenhang die Existenzgrundlagen der für die Content-Produktion unersetzlichen Urheberinnen und Urheber sichern und damit die Basis für die Informationsgesellschaft erhalten; kreative Menschen sind in diesem Zusammenhang wichtiger als die Interessen der kommerziellen Sender beziehungsweise der Hersteller von Vervielfältigungsmaschinen.

Es ist verdienstvoll, dass die Enquete-Kommission auch die jüngsten Aktivitäten der Europäischen Kommission kritisch prüft, der es nur noch darum zu gehen scheint, die Verwertungsinteressen der internationalen Kulturkonzerne gegen die Verwertungsgesellschaften als Selbsthilfeorganisationen der kreativen Menschen durchzusetzen, wie etwa in der zitierten Empfehlung zur Online-Verbreitung von Musik. Neuerdings wird auch das Wettbewerbsrecht eingesetzt, um die im Interesse der Vertretung der Urheberinteressen notwendige starke Position der Verwertungsgesellschaften zu schwächen. Allein die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament können hier gegensteuern. Den Handlungsempfehlungen im Hinblick auf die konkrete Arbeit der Verwertungsgesellschaften kann man nur zustimmen: Transparenz im Inneren wie nach außen ist unverzichtbar, um ihre Legitimation nachzuweisen. Ebenso selbstverständlich ist, dass diejenigen, die als Vergütungsschuldner auch im Bereich der Kultur- und Sozialarbeit die notwendigen und dort meist reduzierten angemessenen Vergütungen zahlen sollen, dazu neigen, Vergütungsfreiheit zu verlangen und dies auch in der Enquete-Kommission zum Ausdruck gebracht haben. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass die Tarifpraxis der GEMA ausdrücklich thematisiert wird. Wer allerdings Musik nutzt, sollte auch bereit sein, den kreativen Kräften die angemessene Vergütung zuzugestehen. Die Verwertungsgesellschaften wiede­rum nehmen in ihren Tarifen auf kulturelle und soziale Zwecke Rücksicht.
Soweit die Enquete-Kommission schließlich eine Stärkung der Aufsicht fordert, ist dagegen nichts einzuwenden, allerdings sollte auch die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingerichtete Schiedsstelle verstärkt werden, um die zunehmenden Verfahren, in denen den Verwertungsgesellschaften die Vergütungsforderung streitig gemacht werden, schneller erledigen zu können. Aus der Sicht der Verwertungsgesellschaften, die monopolistisch tätig sind, kann allein eine starke Aufsicht und eine effiziente Schiedsstelle die Gewähr für die immer wieder notwendige Legitimation ihrer Tätigkeit bieten. Aus meiner Sicht werden allerdings angebliche Defizite der Aufsicht unnötig dramatisiert.

Insgesamt wäre es wünschenswert, wenn die Handlungsempfehlungen, insbesondere die erstgenannten, die weitere Arbeit des Gesetzgebers im Urheberrechtsbereich beflügeln würden.

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