Berlin - Die Berliner Senatsverwaltung will Empfänger von öffentlichen Fördergeldern mittels einer Klausel unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus verpflichten.
Zudem solle dadurch kein Geld an Vereinigungen gehen, die als terroristisch oder extremistisch eingestuft werden, hieß es in einer Mittelung der Kultursenatsverwaltung am Donnerstag.
Die Zuwendungsbescheide würden ab jetzt nur noch mit dieser Antidiskriminierungsklausel versehen und mit einer Selbsterklärung verschickt. Nach Angaben eines Sprechers gelte die Klausel nicht mehr rückwirkend für bereits gestellte Anträge.
Kultursenator Joe Chialo sagte, Kulturinstitutionen trügen mit ihren Fördermitteln Verantwortung dafür, dass die Gelder nicht in rassistische, antisemitische, queerfeindliche oder anderweitig ausgrenzende Ausdrucksweisen flößen. «Kunst ist frei! Aber nicht regellos», sagte der CDU-Politiker laut Mitteilung.
Die neue Regelung solle präventiv gegen Diskriminierung und Antisemitismus wirken. Dabei orientiere sich die Senatsverwaltung an der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA) und ihrer durch die Bundesregierung ergänzten Erweiterung.
Zur Antisemitismus-Defintion der IHRA zählt unter anderem der Aufruf zum Töten von Juden, die Dämonisierung des Staates Israel oder der Vergleich der israelischen Politik mit den Taten der Nationalsozialisten sowie die Aberkennung des Selbstbestimmungsrechts des jüdischen Volkes.
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Widerstand gegen Antisemitismus-Klausel der Berliner Kulturverwaltung
Berlin (dpa) - Durch eine neue Förderklausel der Berliner Kulturverwaltung sehen Kulturschaffende die Kunst- und Meinungsfreiheit gefährdet. In einem offenen Brief wenden sich mehr als 800 Vertreterinnen und Vertreter aller Kultursparten gegen einen von ihnen so bezeichneten «Bekenntniszwang» und «die politische Instrumentalisierung von Antisemitismusklauseln».
Die Kulturverwaltung hatte am Donnerstag angekündigt, Empfänger von öffentlichen Fördergeldern mittels einer Klausel unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus zu verpflichten. Grundlage dafür soll eine Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA) sein.
«Diese Entscheidung der Senatskulturverwaltung erkennt nicht an, dass es eine kontroverse Debatte um die Antisemitismus-Definition der IHRA, sowie eine von internationalen Wissenschaftler*innen erarbeitete Alternativ-Definition, die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus, gibt», heißt es in dem Brief, unter anderem unterzeichnet von Natascha Sadr Haghighian, die 2019 den deutschen Pavillon für die Biennale in Venedig gestaltete, oder der US-amerikanisch-deutschen Schriftstellerin Deborah Feldman.
«Wir protestieren in aller Deutlichkeit gegen die Aufnahme dieser spezifischen Antisemitismusklausel als rechtsverbindliche Voraussetzung für Kulturförderungen durch das Land Berlin», heißt es in der Stellungnahme. Der Beschluss sei ohne Debatte oder Konsultation mit betroffenen Personen, Verbänden und Institutionen erfolgt. «Dieses Verständnis von Meinungs- und Kunstfreiheit ist zutiefst undemokratisch!», so die Autorinnen und Autoren.
Berlins Kultursenator Joe Chialo (CDU) will nach eigenen Worten bewirken, dass mit öffentlichen Mitteln nicht rassistische, antisemitische, queerfeindliche oder anderweitig ausgrenzende Ausdrucksweisen gefördert werden.