Das Kulturleben ist aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor einer ungebremsten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus/COVID-19 weitgehend zum Erliegen gekommen – mit weitreichenden Konsequenzen für die Künstlerinnen und Künstler, die Kulturschaffenden und Vereine, für kleine und große Kulturinstitutionen, die Kreativwirtschaft, für Veranstaltungen und Festivals.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden.
Im Folgenden finden Sie erste Informationen zum Soforthilfeprogramm. Weitere Hinweise und Unterlagen finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Eine Antragstellung ist ab Mittwochabend, den 25. März 2020, möglich.