Der deutschen Amateurchorlandschaft mit ihren ca. 60.000 Ensembles und über zwei Millionen Sängerinnen und Sängern wurde eine besondere Ehrung zuteil: Im Rahmen der entsprechenden UNESCO-Konvention wurde die „Chormusik in deutschen Amateurchören“ in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Damit ist diese traditionsreiche Bewegung des Bürgerschaftlichen Engagements eine von 27 kulturellen Ausdrucksformen, die aus insgesamt 83 Vorschlägen nach einem langen Auswahlverfahren gleich in der ersten Runde die Aufnahmehürde genommen haben.
Dass die Amateurchormusik diese hohe ideelle Würdigung erfahren kann, ist der Antragsstellung des Verbandes Deutscher KonzertChöre (VDKC) zu verdanken. Die im Dachverband der Amateurchorverbände, der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC),vereinigten Verbände und die BDC selbst haben den VDKC-Antrag in allen Phasen unterstützt und können sich nun gemeinsam mit allen Sängerinnen und Sängern über das Ergebnis freuen. Zu danken ist der Erfolg auch der prominenten Unterstützung durch die Gutachter Prof. Dr. H.c. Hartmut Haenchen, Prof. Dr. Martin Petzoldt sowie einer extern eingebrachten Unterstützung durch Prof. Dr. h.c. Kurt Masur.“
Der Präsident des VDKC, Prof. Ekkehard Klemm, zeigt sich erfreut über die Aufnahme: "Das ist ein guter Tag für die Musik und ihre Tradition und tägliche schöpferische Weiterentwicklung in Deutschland. Es ist auch ein wichtiges Signal gegen die vielen Tendenzen kulturellen Abbaus, künstlerischer Ausdünnung der Regionen und damit auch musikalischer Verarmung der so wichtigen Amateurszene gerade in diesem Bereich."
Die zuständige Expertenkommission würdigt die Chortradition als Kulturform, die „tief in der Mitte der Gesellschaft verwurzelt [ist]. Die kreative Aneignung von Text und Musik sowie die künstlerische Vitalität der Menschen werden durch die Aktivität der Chöre mobilisiert. Gleichzeitig richtet sich die Praxis des Singens auf identitätsstiftende Gemeinsamkeiten und öffentliches Wirken. Kulturelle Tradition, gesellschaftlicher Aufbruch und lebendiges Engagement durchdringen sich bei der Pflege der Chormusik in den deutschen Amateurchören. Sie stellen einen Kern der Musiktradition, des Musiklebens und der Musikpflege in Deutschland dar.“
Kulturelle Verödung im Land des musikalischen Kulturerbes stoppen!
Neben der Amateurchormusik wurden von der Kommission auch die „Sächsischen Knabenchöre“, das „Singen der Lieder der deutschen Arbeiterbewegung“ sowie die „Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft“ in das nationale Verzeichnis aufgenommen. Dies zeigt, welches immense kulturelle Erbe die die musikalischen Traditionen in der Bundesrepublik darstellen. Dies ist als dringender Appell an die Politik zu verstehen, eine weitere Verödung der Kulturlandschaft nicht zuzulassen, sondern diese wertvollen Schätze nicht nur zu bewahren, sondern auch zukünftig nach Kräften zu fördern.
Wenngleich die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO nicht mit direkten finanziellen Vorteilen verbunden ist, so kann diese nun auch offiziell anerkannte nationale Bedeutung als Argumentationshilfe gegenüber allen Partnern in der alltäglichen Arbeit genutzt werden.
Alle Informationen zur UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes sowie eine vollständige Liste aller aufgenommenen Ausdrucksformen sind unter http://www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe.html zu finden.