Düsseldorf - Der Landesmusikrat hat sich erfreut über die neuen Möglichkeiten für Chöre in der neuesten Fassung der Corona-Schutzverordnung NRW geäußert. «Das eröffnet den Chören die Möglichkeit, wieder zu proben», sagte der Generalsekretär des Landesmusikrates NRW, Robert von Zahn, am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur.
Nach über einem Jahr Passivität sei der Fortbestand bei vielen Chören akut gefährdet. Seit Samstag dürfen Chöre in Städten und Kreisen der Inzidenzstufe 1 unter bestimmten Bedingungen auch in geschlossenen Räumen wieder proben. Eine der folgenden drei Bedingungen muss demnach erfüllt sein: Entweder alle verfügen über einen negativen Test, alle tragen eine Atemschutzmaske oder auf zehn Quadratmeter kommt nur eine Person. In allen drei Fällen gilt ein erweiterter Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Akteuren. Die Regeln gelten nicht nur für Chöre, sondern für alle Veranstaltungen und Versammlungen, bei denen gemeinsam gesungen wird.
In Landesmusikrat sind insgesamt rund 3000 Chöre vertreten - Hobby- und Kirchenchöre und professionelle Konzertchöre. Inzidenzstufe 1 gilt mittlerweile in den meisten Kommunen Nordrhein-Westfalens.