Berlin (dpa) - Selten ist über ein kulturpolitisches Vorhaben so erbittert gestritten worden wie um das geplante Kulturgutschutzgesetz. Bei einer Anhörung im Bundestag ist es auf ein geteiltes Echo gestoßen. Mehrere Experten begrüßten am Mittwoch das Vorhaben, nur wirklich einzigartige Kunstwerke mit einem Ausfuhrverbot zu belegen.
Umstritten waren dagegen die neuen Sorgfaltspflichten für Kunsthändler. «Der wirtschaftliche Aufwand ist untragbar», sagte etwa Markus Eisenbeis vom Kölner Auktionshaus Van Ham. Es sei nicht einzusehen, warum ein «Wirtschaftszwerg» wie der Kunsthandel mit solchen Sonderregeln bestraft werde.
Die Verwaltungsrechtlerin Prof. Sophie Lenski von der Universität Konstanz plädierte wie manche Kollegen für ein Vorkaufsrecht des Staates bei unter Schutz gestellten Kunstwerken. Isabel Pfeiffer-Poensgen von der Kulturstiftung der Länder hielt dem entgegen, dies sei aus rechtlichen Gründen in Deutschland nicht möglich. Ihre Stiftung könne hier durch die Unterstützung von Ankäufen viel wirkungsvoller arbeiten.
Zu der Anhörung waren 14 Experten geladen, jeweils zu 30 Einzelfragen Stellung zu nehmen. «Das Gesetz ist gut, notwendig und überfällig», fasste Geschäftsführer Olaf Zimmermann für den Deutschen Kulturrat zusammen. Dorothee Hansen von der Kunsthalle Bremen bedauerte die erregte Debatte der vergangenen Monate. Sie habe auch auf die Museen nachteilige Auswirkungen. «Es gibt eine große Verunsicherung bei den Sammlern. Viele sind nicht mehr bereit, uns ihre Werke zur Verfügung zu stellen.»
Das von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) eingebrachte Gesetz soll wertvolle deutsche Kunst vor der Abwanderung ins Ausland schützen. Zudem soll die Einfuhr von illegalen Kulturgütern aus Kriegs- und Krisengebieten eingeschränkt werden.