Body
Deutscher Kulturrat bedauert, dass Anliegen des Kulturbereichs nicht aufgenommen wurden
Berlin, den 30.06.2006. Heute hat der Deutsche Bundestag die Föderalismusreform beschlossen. Der Bundesrat wird am 07. Juli über die Reform entscheiden.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bedauert, dass der Kulturbereich zu den Verlierern der Verfassungsreform gehört.
+ Aufhebung des Art. 75 GG alt Der Schutz deutschen Kulturgutes vor der Abwanderung in das Ausland geht in die Zuständigkeit des Bundes über.
- Art. 23, Abs. 6 GG neu: Die Bundesrepublik Deutschland wird künftig im EU-Kulturministerrat von einem Ländervertreter vertreten werden, wenn ausschließliche Gesetzgebungskompetenzen der Länder betroffen sind.
- Art. 91 b GG neu: Gemeinsame Modellvorhaben von Bund und Ländern im Bereich der kulturellen Bildung werden künftig nicht mehr möglich sein, da die gemeinsame Bildungsplanung abgeschafft wird.
- Art. 104 b GG neu: Der Bund kann künftig den Ländern keine Finanzhilfen mehr gewähren, wenn ihm im Grundgesetz keine ausdrückliche Gesetzgebungskompetenz verliehen wurde.
- Das Staatsziel Kultur wird (noch) nicht in das Grundgesetz aufgenommen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Unter dem Strich steht es 4 zu 2 gegen die Kultur bei der Föderalismusreform. Besonders bedauerlich ist, dass lediglich in einem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen und in der Begründung zum Artikel 104b GG, und nicht im Grundgesetz selbst, klargestellt wird, dass die bewährte gemeinsame Kulturförderung von Bund und Ländern fortgesetzt werden soll. Eine große Chance bei der Regelung der Kulturkompetenzen zwischen Bund und Länden wurde vertan. Der Hick-Hack geht also munter weiter!“