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Deutscher Kulturrat begrüßt Stellungnahme der Enquete-Kommission zur Föderalismusreform
Berlin, den 30.05.2006. Am kommenden Freitagnachmittag, den 02.06.2006 werden der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags und der Rechtsauschuss des Bundesrats ihre gemeinsame Anhörung zur Föderalismusreform abschließen. Im Mittelpunkt stehen dann die Veränderungen im Kulturbereich.
Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags hat in ihrer Sitzung gestern Nachmittag unter der Leitung der Vorsitzenden Gitta Connemann, MdB eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben, in der formuliert wurde: ... „Kultur sollte aus der abschließenden Nennung der Bereiche in Art. 23 Abs. 6 des Änderungsgesetzentwurfs zum Grundgesetz, in denen die Bundesrepublik Deutschland durch einen Vertreter der Länder auf EU-Ebene vertreten wird, gestrichen werden.“ ... Die gutachterliche Stellungnahme der Enquete-Kommission wurde einstimmig verabschiedet. Der Enquete-Kommission gehören neben 11 Abgeordneten des Deutschen Bundestags auch 11 Sachverständige Mitglieder an.
In der Anhörung zur Föderalismusreform am kommenden Freitag wird der Vorsitzende des Deutschen Kulturrates Prof. Dr. Max Fuchs die Bedenken des Deutschen Kulturrates gegenüber der im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Neuregelung vortragen. Der Deutsche Kulturrat spricht sich ebenso wie die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ für eine Streichung des Bereiches Kultur im genannten Artikel 23 Absatz 6 Grundgesetz (neu) aus.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Sachverständiges Mitglied der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, Olaf Zimmermann, sagte: „In ihrer Stellungnahme lässt die Enquete-Kommission keinen Zweifel an der Bedeutung der Kulturhoheit der Länder. Genauso entschieden und einmütig stellt die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags fest, dass die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur wesentlich vom Bund gestaltet werden und diese Rahmenbedingungen durch europäische Richtlinien vorgeprägt werden. Es ist daher folgerichtig, dass im EU-Kulturministerrat die Bundesrepublik von einem Bundesvertreter vertreten werden muss.“