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Föderalismusreform: Nochmalige Verschärfung bei der Bundeskulturförderung

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Deutscher Kulturrat fordert Bundestag auf, den Änderungsantrag der FDP-Bundestagsfraktion zu Art. 104b GG zu unterstützen

Berlin, den 28.06.2006. Die am Freitag im Deutschen Bundestag zur Abstimmung stehende Föderalismusreform wird der Kultur nun offensichtlich noch mehr schaden als bislang angenommen. Kurz vor Toresschluss haben die Koalitionsfraktionen eine Änderung zu ungunsten der Kultur eingefügt.

Im zukünftigen Artikel 104b Grundgesetz soll es heißen:

bislang geplant

(1) Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, ...

Neueste Fassung:

(1) Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, ...



Künftig soll nach dem Änderungsvorschlag der Koalition der Bund nur noch dann den Ländern Finanzhilfen geben dürfen, wenn das Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Da der Bund im Bereich der Kulturförderung laut Grundgesetz über keine expliziten Gesetzgebungsbefugnisse verfügt, heißt dies, dass er nach der neuesten Fassung des Art. 104 b GG den Ländern keine Finanzhilfen im Bereich der Kulturförderung mehr geben darf. Die Gesetzesbegründung aus dem ersten Gesetzesentwurf, in der steht, dass die gemeinsame Kulturförderung von Bund und Ländern unberührt bleibt, widerspricht der neuesten Fassung des Gesetzestextes und ist damit hinfällig.

Der Deutsche Kulturrat geht davon aus, dass die Koalitionsfraktionen diese Verschlechterung im Bereich der Kulturförderung des Bundes eigentlich nicht wollen. Schließlich wird in der ursprünglichen Gesetzesbegründung ausdrücklich formuliert, dass die gemeinsame Kulturförderung von Bund und Ländern unberührt bleiben soll. Im Zweifelsfall wird aber der Gesetzestext den Ausschlag geben und nicht die Gesetzesbegründung.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist in großer Sorge über die nochmalige Verschärfung bei der Föderalismusreform.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher die Koalitionsfraktionen dringend auf, sich dem Antrag der FDP anschließen, dass Art. 104 b Abs. 1 GG um folgenden Satz ergänzt wird: "Die gemeinsame Kulturförderung von Bund und Ländern bleibt unberührt." Damit würde das, was in der Gesetzesbegründung bereits ausformuliert wurde, unmissverständlich in den Gesetzestext aufgenommen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Die größte Grundgesetzreform in der Geschichte der Bundesrepublik wird in einer bedenklichen Geschwindigkeit durchgeboxt. Fehler sind dabei offensichtlich nicht zu vermeiden. Die jetzt, kurz vor Toresschluss, im Art. 104 b GG vorgenommenen Veränderungen sind für den Kulturbereich völlig inakzeptabel. Um diese wahrscheinlich unbeabsichtigte Verschlechterung der Voraussetzungen der Kulturförderung des Bundes in letzter Minute noch zu heilen, fordern wir den Deutschen Bundestag auf, dem Änderungsantrag zu Artikel 104b GG der FDP-Bundestagsfraktion zuzustimmen. In der Expertenanhörung zur Föderalismusreform am 02.06.2006 wurde auch von den Ländervertretern kein Zweifel daran gelassen, dass der Bund auch in Zukunft die Möglichkeit haben muss, Kultur zu fördern. Es wäre daher folgerichtig, dieses im Gesetzestext unmissverständlich zu formulieren. Jetzt besteht noch die Gelegenheit, Klarheit über die Kulturförderung des Bundes zu schaffen, diese Chance darf nicht vertan werden."