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Deutscher Kulturrat begrüßt Kritik am geplanten Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildungsfinanzierung
Berlin, den 29.05.2006. Heute wird im Deutschen Bundestag die gemeinsame Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags und des Rechtsausschusses des Bundesrats zur Föderalismusreform fortgesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Reformen im Bildungs- und im Hochschulbereich.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Anhörung zum Bildungsbereich hat einmal mehr deutlich gemacht, dass die Föderalismusreform nicht im Schweinsgalopp verabschiedet werden darf. Kritiker und Befürworter der Reform haben eindeutigen Verbesserungsbedarf angemeldet. Dieser darf nicht deshalb ignoriert werden, weil Bund und Länder sich auf eine schnelle Verabschiedung der Reform verständigt haben. Deutlich wurde das geplante Kooperationsverbot kritisiert, da es Bund und Ländern unnötige Fesseln für die Zukunft auferlegt. Bund und Ländern müssen bei dieser Reform nachbessern, damit nicht dauerhafter Schaden für die Bildungs- und Kulturpolitik in Deutschland entsteht.“