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Föderalismusreform: Veränderungsbedarf im Bildungsbereich

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Deutscher Kulturrat begrüßt Kritik am geplanten Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildungsfinanzierung
Berlin, den 29.05.2006. Heute wird im Deutschen Bundestag die gemeinsame Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags und des Rechtsausschusses des Bundesrats zur Föderalismusreform fortgesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Reformen im Bildungs- und im Hochschulbereich.

Alle geladenen 22 Sachverständigen sprachen sich in der zur Zeit noch laufenden Anhörung für Änderungen am vorliegenden Gesetzesentwurf aus. Einmütig unterstrichen die Sachverständigen die Bedeutung von Bildung zur weiteren Entwicklung der Gesellschaft und der Wirtschaft. Große Übereinstimmung herrschte auch dahingehend, dass eine Neuregelung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern im Bildungsbereich ohne eine Neuregelung der Finanzverfassung unzureichend ist. In diesem Zusammenhang wurde von einer Reihe von Sachverständigen besonders das geplante Kooperationsverbot von Bund und Ländern kritisiert (Art. 104 b neu Grundgesetz). Hier wird in der Gesetzesgründung sogar ausdrücklich formuliert, dass ein Programm wie das Ganztagsschulprogramm künftig ausgeschlossen werden soll. Demgegenüber wurde von verschiedenen Sachverständigen ausgeführt, dass die gemeinsame Finanzierung von Bildungsaufgaben in anderen föderalen Staaten üblich ist und Deutschland hier einen solitären Weg gehen will.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Anhörung zum Bildungsbereich hat einmal mehr deutlich gemacht, dass die Föderalismusreform nicht im Schweinsgalopp verabschiedet werden darf. Kritiker und Befürworter der Reform haben eindeutigen Verbesserungsbedarf angemeldet. Dieser darf nicht deshalb ignoriert werden, weil Bund und Länder sich auf eine schnelle Verabschiedung der Reform verständigt haben. Deutlich wurde das geplante Kooperationsverbot kritisiert, da es Bund und Ländern unnötige Fesseln für die Zukunft auferlegt. Bund und Ländern müssen bei dieser Reform nachbessern, damit nicht dauerhafter Schaden für die Bildungs- und Kulturpolitik in Deutschland entsteht.“