Die Förderung des Kulturaustauschs zwischen Deutschland und der Welt ist ein wesentliches Ziel des Goethe-Instituts. Das gilt auch für die Musikarbeit: Jedes Jahr finden weltweit rund 1.000 Konzerte, Workshops, Meisterkurse, Arbeitsaufenthalte oder Vorträge in allen musikalischen Genres statt. Für Musiker, Ensembles, Chöre, Bands, Komponisten und Klangkünstler mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland gibt es zahlreiche Möglichkeiten, mit dem Goethe-Institut zu kooperieren.
Besonders interessant: Auch selbst organisierte Tourneen oder eigene Projektvorhaben im Ausland können über das Goethe-Institut z.B. durch Reisekostenzuschüsse unterstützt werden. Verschiedene Förderinstrumente richten sich dabei an unterschiedliche Zielgruppen. Hier eine Übersicht:
Fonds zur Förderung von Gastspielvorhaben professioneller deutscher Musikensembles im Ausland
Aus diesen Mitteln können selbst organisierte Tourneen/Auslandsgastspiele von professionellen, in Deutschland arbeitenden Ensembles oder Einzelmusikern durch Reisekostenzuschüsse unterstützt werden. Es können Projekte in nahezu allen Genres gefördert werden, ausgenommen sind allerdings Schlager, Blues, Kabarett, Musicals, internationale Folklore und volkstümliche Musik. www.goethe.de/fonds
Arbeitsaufenthalte für Musiker/-innen und Komponist/innen aus Deutschland
Um nachhaltige Projekte mit starkem Bezug zu einem anderen Land zu ermöglichen, fördert der Musikbereich des Goethe-Instituts Arbeitsaufenthalte im Ausland von bis zu sechs Wochen Dauer von Musikern, Komponisten und Klangkünstlern aus Deutschland. Die Förderung kann die Übernahme der internationalen Reisekosten und der Unterkunft sowie eine finanzielle Unterstützung als Stipendium umfassen. www.goethe.de/musikresidenzen
Förderung von Gastspielreisen nach Deutschland von Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern
Um Gastspielreisen nach Deutschland von Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern zu ermöglichen, die aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind, die Reisekosten zu finanzieren, fördert der Musikbereich des Goethe-Instituts solche Vorhaben in Deutschland durch Zuschüsse zu den internationalen Reisekosten.
Dabei können sowohl Berufsmusiker und Profi-Ensembles als auch Amateur-, Jugend- beziehungsweise Nachwuchsensembles gefördert werden. Der Antrag muss durch eine einladende Institution in Deutschland gestellt werden. www.goethe.de/uun/wwm/mus/fnl/de32933.htm
Förderung von Gastspielvorhaben deutscher Laien- und Nachwuchsensembles, Profi- und Amateur-Chöre sowie von musikpädagogischen Projekten im Ausland
Das Goethe-Institut fördert Auslandsmusikvorhaben im Chor- und im musikalischen Laien- und Nachwuchsbereich sowie musikpädagogische Vorhaben im Ausland durch die Bezuschussung der internationalen Reisekosten. www.goethe.de/uun/wwm/mus/fnl/de32928.htm
Musikalischer Jugendaustausch
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert den internationalen musikalischen Jugendaustausch durch Zuschüsse für Austauschprogramme von deutschen und ausländischen Jugendlichen zwischen 12 und 26 Jahren im In- und Ausland. Das Austauschvorhaben muss gemeinsam mit einer ausländischen Partnerorganisation geplant werden und sowohl Musizieren als auch andere gemeinschaftlichen Aktivitäten umfassen. Die Antragstellung für diese Zuschüsse des BMFSFJ ist über das so genannte Zentralstellenprinzip organisiert. Als Zentralstellen fungieren neben dem Goethe-Institut der Verband deutscher Musikschulen (VDM), die Deutsche Chorjugend e.V. (DCJ), die Chorjugend im Deutschen Chorverband e.V., die Deutsche Bläserjugend (DBJ) sowie die Jugendorganisation der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV). Beim Goethe-Institut können nur Antragsteller, die keinem Bundesverband oder keiner anderen Zentralstelle in direkter Linie angehören, Förderung beantragen. www.goethe.de/mja
- Alle Informationen zu Kooperationsmöglichkeiten mit dem Goethe-Institut finden Sie hier auf einen Blick: www.goethe.de/musikfoerderung