Der DTKV Sachsen wendet sich mit einem offenen Brief an den Ministerpräsident, die Staatsministerin für Kultur und Tourismus, die Fraktionen des Landtages des Freistaat Sachsen, Kommunen, Verbände, Träger, Förderer und Kultur-Institutionen im Freistaat Sachsen mit Vorschlägen zur Überbrückung der beruflichen Notsituation der Musiker, Musikpädagogen, Komponisten und in vielfältigen weiteren Berufsformen Tätigen.
OFFENER BRIEF
Freiberufliche Musiker und Musikpädagogen in Corona-Zeiten
An: Ministerpräsident, Staatsministerin für Kultur und Tourismus, Fraktionen des Landtages des Freistaat Sachsen, Kommunen, Verbände, Träger, Förderer und Kultur-Institutionen im Freistaat Sachsen…
…für und durch die Musiker, Musikpädagogen, Komponisten, Musikvermittler und Freiberufler der Musikberufe beschäftigt, beauftragt, gefördert, in Honorar-, Engagement oder anderen Verträgen tätig waren oder noch sind
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Michael Kretschmer,
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Barbara Klepsch,
Sehr geehrte Damen und Herrn Landtagsabgeordnete, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Verantwortungsträger in Staat, Kommunen und Institutionen des öffentlichen Kulturlebens in Sachsen,
wir wenden uns mit konkreten Vorschlägen für ein ergänzendes, wirksames Hilfsszenario für die mehreren tausend in Sachsen vom aktuellen Zusammenbruch des kulturellen Lebens für noch unbestimmte Zeit betroffenen Freiberufler und Solo-Selbstständige in den Musikberufen an Sie. Deren Situation trifft auch auf viele andere Freiberufler und Solo-Selbstständige zu. Wir wissen, dass Sie angestrengt an Hilfsprogrammen erarbeiten, dazu wollen wir Vorschläge einbringen.
Das umfangreiche Kreditprogramm der SAB wird für viele Betroffene eine Brücke zur befristeten Stabilisierung in ihrer Berufssituation sein. Die Unterzeichner möchten sich nachdrücklich bei Ihnen, den beteiligten Fraktionen des Landtages und den Gremien der SAB für die zugesagte unbürokratische und schnelle Bereitstellung von Krediten und die Zusage einer möglichen Wandlung in Zuschüsse bedanken. Sachsen zeigt in der Krise Solidarität mit den Betroffenen, ein unendlich wichtiges Signal!
Für einen großen Teil kann dies jedoch nicht DIE bzw. nicht die alleinige Lösung sein. Die daneben vorgesehene Ausweitung des Zugangs zur Grundsicherung für Solo-Selbstständige bzw. Freiberufler federt gewiss soziale Notlagen ab, versetzt die hochqualifizierten, leistungsbereiten freiberuflichen Angehörigen der Musikberufe allerdings in die Situation sozialer Bittsteller, obwohl noch andere Lösungen möglich sind, zu denen wir hier beitragen möchten.
Diese Freiberufler tragen als Musiker, Musikpädagogen, Komponisten und in vielfältigen weiteren Berufsformen seit 30 Jahren große Teile des Musiklebens in Sachsen. Neben und in den im Außenbild sichtbaren öffentlichen Kulturbetrieben sind die freien Musiker als Solo-Selbstständige mit ihren stets befristeten Verträgen, den Lehraufträgen, der Vielfalt ihrer Angebote im Musikleben, den Honorarleistungen in den öffentlichen und privaten Musikschulen und ihren freien Angeboten musikalischer Bildung rein zahlenmäßig das personelle Fundament im Musikland Sachsen. Ohne sie ist die außerschulische Bildungslandschaft und das reiche Kulturleben in Sachsen nicht denkbar.
Wir möchten die folgenden Vorschlägen zur Überbrückung der beruflichen Notsituation dieser Berufsgruppe einbringen, für deren Interessen wir als Unterzeichner hier eintreten. Wir würden uns freuen, wenn diese positiv aufgenommen, auf Realisierbarkeit geprüft und den zuständigen Gremien und Stellen übermittelt würden und hoffen auf eine kurzfristige Kontaktaufnahme durch diese. Weil die Zahl der gleichartig Betroffenen in der Musiksparte besonders hoch ist, haben wir unsere Anregungen für deren Situation dargestellt, wohl wissend, dass sie evtl. auf andere vergleichbare Verhältnisse übertragen werden können.
Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit und Kraft für ihre verantwortungsvolle Arbeit in dieser Krisensituation, zu deren Bewältigung wir mit den folgenden Zuarbeiten etwas beitragen möchten, und mit musikalischen Grüßen,
Stephanie Dathe, 1. Vorsitzende
Christian Scheibler, Geschäftsführer
Berufsverband für Musik - DTKV Sachsen e.V.
- Vorschläge
- Anlage 1: Erläuterungen zu den Vorschlägen im Detail
- Anlage 2: Daten und Dimensionierung der befürchteten Ausfälle
1. Vorschläge für ein wirksames Unterstützungsszenario
Wir unterbreiten Ihnen folgende, in den Anlagen 1 und 2 noch detailliert erläuterte Vorschläge und bitten um die Möglichkeit einer Anhörung (per Telefon oder online), um diese zu erläutern:
1: Einrichtung eines Corona-Hilfe Residenzprogramms mit Ergebnisvereinbarungen für bis zu 1.500 Freiberufler der Musik, für die weder SAB-Kredite noch die Grundsicherung geeignet sind.
- Kosten: 6,75 Mio € (Berechnung für bis zu 6 Monate max. 1.500 €/Monat, max. 4.500 € pro Antrag)
- Finanzierung: Evtl. Mittelübertragung aus anderer Maßnahmen, da Hilfsansprüche entfallen
Das vorgeschlagene Residenzprogramm soll die Notwendigkeit sozialer Hilfen an Künstler reduzieren, indem diese als Impulsgeber und Partner mit werthaltigen Leistungen für die Gesellschaft verstanden werden. Es ist nicht als Sozialmaßnahme, sondern als besondere Form des Leistungsaustauschs vorgesehen: Die Gesellschaft ermöglicht Kreativen die befristete Sicherung ihres Unterhaltes, die Kreativen geben der Gesellschaft auf vielfältige Weise neue Impulse ihres Schaffens, fassbare, hörbare, zugängliche Ergebnisse einer inneren und äußeren schöpferischen „Klausur“. (Erläuterungen in Anlage1)
2. Sicherung der Honorar-Fortzahlung für Honorarlehrkräfte bzw. Lehrbeauftragte öffentlich geförderten Musikschulen (MS) und Hochschulen durch Ausfall-Honorare für vorgehaltene, nicht abgenommene Leistungen bis zum Ende des Schuljahres bzw. des (regulär geplanten) Sommersemesters.
- Kosten für VdM-MS (Beispielrechnung s. ff): < 0,25 Mio €/Unterrichtswoche < 3 Mio € für 3 Monate
- Finanzierung: In gleicher Höhe entfallen Hilfs- und Unterstützungsleistungen an die Betroffenen
- Kosten für Musik-/Hochschulen: Hier handeln die Musikhochschulen n. u. K. z. T. bereits solidarisch
Beispielrechnung: Elternbeiträge der VdM-MS (lt. VdM-Statistik) ca. 18,5 Mio € 2018, 50 % der Wochenstunden in Sachsen durch Honorarlehrkräfte in 37 U.-Wochen = ca. 0,25 Mio €/Woche (abzgl. wegfallender Betriebskosten). Für die aus staatlichen, Kulturraum- und kommunalen Mitteln geförderten VdM-Musikschulen, Volkshochschulen, Kunstschulen etc. sind durch Einstellung des Betriebes geplante Haushaltsmittel keineswegs in Gänze, sondern vorerst nur um evtl. wegfallende Elternbeiträge/Gebühren und Veranstaltungseinnahmen reduziert.
Für diesen, erheblich unter 40% liegenden Einnahme-Anteil pro Unterrichtseinheit soll für die ungekürzte Auszahlung ein zweckgebundener Sonderzuschuss durch den Freistaat gewährt werden.
Musikschulen, die ihre Honorarfortzahlungen jetzt ausgesetzt haben, bereichern sich an der Notlage ihrer Honorarlehrkräfte, da sie die Fördermittel für deren Leistungen ungekürzt erhalten haben!
3. Zuschussfonds für ein Ausfallentgelt zum Ausgleich der Rückforderung von Elternbeiträgen bzw. Schülerentgelten für freie Musikunterrichts-Anbieter und Privatlehrer
- Kosten-Schätzung: (s. Rechnung ff) bis zu 340 T€/Unterrichtswoche / ca. 4 Mio € für 3 Monate
- Finanzierung: In gleicher Höhe entfallen Hilfs- und Unterstützungsleistungen an die Betroffenen
Beispielrechnung: In Sachsen werden ca. 40 % des außerschulischen Musikunterrichts außerhalb der VdM-Musikschulen durch ca. 2.500 freie oder private Anbieter zeitanteilig erbracht. Dieses Unterrichtsvolumen beträgt ca. 35.000 Wochenstunden für ca. 45.000 Schüler, im Mittel sind die Anbieter mit ca. 14 UE/W, also ca. 50 %* einer Vollbeschäftigung in diesem Bereich tätig. Bei Vollzeit-Tätigkeit müssten sie zur Erzielung des niedrigen mittleren Jahreseinkommen der Branche (ca. 14.500 € /a lt. KSK und DeStatis) einen Umsatz von ca. 36,3 T€ bei betrieblichen Kosten von 60 % bzw. 24 T€ bei Betrieblichen Kosten von 40 % erzielen, im Median der vorliegenden Werte sind dies derzeit ca. 16,5 T€ notwendiger Brutto-Umsatz für eine 50 % Tätigkeit als Musikpädagoge. (Die betrieblichen Kosten sind stark von Ort und Art des Angebotes abhängig).
*Nahezu alle Solo-Selbstständigen in diesem Tätigkeitsbereich haben weitere, teils geringere Erträge sowohl als Honorarlehrkräfte an öffentlichen oder privaten Musikschulen oder als ausübende Künstler in Musiktheatern, Orchestern, solistisch, in der Rock-, Pop-, Jazz- bzw. Unterhaltungsmusik oder in weiteren Tätigkeitsformen.
Das durch freie Anbieter erbrachte, dem Angebot der Musikschulen qualitativ ebenbürtige, öffentlich zugängliche Unterrichtsangebot kann ohne Gegenmaßnahmen durch die Auswirkungen der Corona-Krise nachhaltig beschädigt werden. Müsste es dann durch die öffentlichen Musikschulen unter den gleichen Förderbedingungen wie dort üblich zusätzlich erbracht werden, entspräche dies dort einem weiteren Förderbedarf von ca. 31,6 Mio €/Jahr**. Das kann nicht im Interesse des Freistaates sein!
**Derzeit erhalten die VdM-Musikschulen in Sachsen für ihre ca. 63.500 Schülern für ein Stunden Kontingent von ca. 32.000 Unterrichtseinheiten (UE) gem. Mittelwert der VdM-Statistik ein öffentliches Gesamt-Fördervolumen von 28,9 Mio €, d. h. im Mittel 903 €/Wochenstunde bzw. 24,40 €/UE oder 452 €/Schüler. Müssten die VdM-Musikschulen das gefährdete Unterrichtsangebot der freien Anbieter von ca. 35.000 Wochenstunden zusätzlich übernehmen, erfordert das unter derzeitigen Förderbedingungen und Kostenstrukturen eine weitere Förderung von 31,6 Mio € dort (alles Jahressummen).
Eine Ausgleichsmaßnahme zum Erhalt der freien Unterrichtsangebote ist also im Interesse der Subsidiarität und zugleich der Wirtschaftlichkeit der Finanzierung der Sächsischen Bildungslandschaft!
4. Ausgleichsfonds zur Sicherung von Ausfall-Honoraren bzw. -Gagen für jetzt abgesagte Auftritte, Aushilfen, Engagements, Aufträge etc. für freiberufliche Musiker von öffentlichen und mehrheitlich öffentlich geförderten Kulturbetrieben, Orchestern, Theatern etc.
- Kosten: (müssen noch ermittelt werden)
- Finanzierung: In nahezu gleicher Höhe entfallen Hilfs- und Unterstützungsleistungen
Derzeit stehen viele Musiker auch den öffentlichen Kulturbetrieben und Institutionen gegenüber vor der Situation, dass ihre Auftritte und Engagements als Solisten, Gastkünstler, Orchesteraushilfen usw. bereits abgesagt wurden, schon bestehende Verträge gekündigt, fest geplante oder mündlich verbindlich zugesagte Engagements nicht zu Stande kommen bzw. sie fest geplante Auftritte, Gastspielreisen und Einspielungen nicht realisieren können.
Um die Situation für die Betroffenen zu entlasten, schlagen wir einen staatlichen Ausgleichsfonds zur zweckgebundenen, anteiligen Auszahlung durch die betreffenden Institutionen vor. Aus diesem sollen jeweils zum Zeitpunkt der ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungen bzw. Leistung unabhängig von weiteren Lösungen unbürokratisch und schnell die entgangenen Honorare in einer Höhe zwischen 60 und 100 % der vorgesehene Höhe als Ausfallentschädigung an die Betroffenen gezahlt werden.
Die öffentlichen und öffentlich hochgradig geförderten Kultur-Institutionen verfügen über die Erfahrung und Sicherheit in der Handhabung solcher Zuschüsse. Damit kann ein nicht unerheblicher Teil der Hilfsanforderungen aus anderen Programmen und deren administrative Belastung entfallen.
Bitte schließen sie sich unseren Vorschlägen an! Wir freuen uns über weitere Unterstützer und über Anregungen, Kritik, Vorschläge und Korrekturen, mit musikalischen Grüßen,
Stephanie Dathe, 1. Vorsitzende
Christian Scheibler, Geschäftsführer