Die GEMA hat heute ihre KI-Charta vorgestellt. Sie definiert zehn ethische und rechtliche Grundsätze für ein faires und nachhaltiges Zusammenspiel von menschlicher Kreativität und generativer künstlicher Intelligenz. Die KI-Charta dient als Denkanstoß und Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer Kl und für den Respekt sowie den Schutz der Rechte von Kreativschaffenden.
„Generative Kl bietet Chancen, zugleich aber auch erhebliche Risiken für die Rechte und Existenzgrundlagen von Urheberinnen und Urhebern. Unser Selbstverständnis ist, dass die menschliche Kreativität im Mittelpunkt steht und dass die Nutzung von menschlich geschaffenen Musikwerken im Kontext von generativer Kl transparent behandelt und fair vergütet werden muss. Das machen wir in der KI-Charta deutlich“, betont Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA.
Die Entwicklungen im Bereich der generativen KI sind rasant. Dabei beruht generative KI stets auf kreativer menschlicher Leistung. Die KI-Charta der GEMA umfasst Kernprinzipien wie den Schutz des geistigen Eigentums, die faire Beteiligung der Kreativschaffenden an der Wertschöpfung, Nachhaltigkeit sowie Transparenz und Verantwortung der Kl-Anbieter. Alle zehn Punkte der KI-Charta hat die GEMA auf ihrer Website veröffentlicht.
Für den Aufsichtsratsvorsitzenden der GEMA, Dr. Ralf Weigand, schafft die KI-Charta der GEMA einen notwendigen Orientierungsrahmen: „Wir Kreativschaffende haben uns frustrierenderweise daran gewöhnt, dass alle paar Jahre milliardenschwere Konzerne neue Geschäftsmodelle auf den Markt bringen und dafür unsere Werke nutzen, ohne uns an der Wertschöpfung zu beteiligen. Bei der Hochgeschwindigkeitsentwicklung rund um generative KI ist es deshalb umso wichtiger, sich darauf zu besinnen, warum eine angemessene Beteiligung der Kreativen unumgänglich ist und auf welcher Basis KI-Dienste überhaupt in der Lage sind, ihren Output zu generieren: Es sind die Ergebnisse menschlicher Kreativität!“
Technologischer Fortschritt dürfe nicht dazu führen, dass diejenigen, die ihn ermöglichen, als erstes auf der Strecke bleiben, so Weigand weiter: „Leider hat erneut eine frühzeitige Einbeziehung der Kreativschaffenden nicht stattgefunden. Stattdessen wurden wir vor vollendete Tatsachen gestellt, indem unsere Werke über Jahre massiv zu Trainingszwecken genutzt wurden. Wenn generative KI insgesamt aber eine Bereicherung sein soll, dann geht das nicht im Alleingang zu Lasten der Urheberinnen und Urheber.“
Ein zentrales Anliegen der GEMA ist es, die Diskussion über den verantwortungsvollen Umgang mit generativer Kl und eine faire Beteiligung der Kreativschaffenden, die mit ihrer Arbeit die Basis für diese Technologie gelegt haben, voranzubringen und die transformative Kraft der generativen KI in konstruktive Bahnen zu lenken. „Die tiefgreifenden Auswirkungen generativer KI auf Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft sind bereits heute deutlich spürbar. Unsere Charta stellt den kreativen Menschen in den Mittelpunkt und schafft damit die Voraussetzungen für echte Innovation und Nachhaltigkeit unter fairen Bedingungen. Sie ist zudem ein Impuls für einen breiten gesellschaftlichen Dialog sowohl über den verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI als auch über die Rolle menschlicher Kreativität in einer digitalisierten Welt. Wir laden alle Interessierten ein, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen. Wir müssen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass die Förderung eines digitalen Humanismus für eine nachhaltige und kreative Zukunft nicht nur notwendig, sondern unverzichtbar ist“, sagt Dr. Tobias Holzmüller.
Bereits Ende September hat die GEMA als erste Verwertungsgesellschaft weltweit ein Lizenzmodell für generative künstliche Intelligenz (KI) vorgestellt. Ziel ist die faire Beteiligung der Musikschaffenden, wenn ihre Werke beim Training der Systeme, bei der Generierung neuer KI-Songs oder als Teil von KI-generierten Musikinhalten weiterverwendet werden.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.