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"Gemeinsame Aktionen" der EU

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Die EU-Kommission hat am 11.4. einen neuen Aufruf zur Einreichung von Projekten in den sogenannten "Gemeinsamen Aktionen" veröffentlicht. Die EU-Programme für die Bereiche Allgemeine Bildung (SOKRATES), Berufsausbildung (LEONARDO DA VINCI) und das Aktionsprogramm JUGEND sind komplementär angelegt. Der Bereich Gemeinsame Aktionen will Projekte unterstützen, die in ihrer Konzeption Schnittmengen zwischen den Programmen aufweisen und daher eine zusätzliche Dimension für die jeweiligen TeilnehmerInnen darstellen.

Aktuell können zu den folgenden drei Themenschwerpunkten Projektvorschläge eingereicht werden:
- Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
- Aktives Staatsbürgerverhalten junger Menschen
- Bewertung des informellen und des nicht-formalen Lernens.
Alle Projekte müssen multilateral angelegt sein und Partner aus mind. 4 Ländern (davon mind. 2 EU-Länder) einbeziehen. Angesprochen sind vor allem erfahrene Institutionen und Einrichtungen, die transnational tätig sind und über fundierte Erfahrungen in den drei genannten EU-Bildungsprogrammen verfügen. Den genauen Text des Aufrufs sowie die Antragsformulare finden Sie als Downloads im Internet unter:
www.webforum-jugend.de/framesets/prg_gemaktionen.htm
Antragsfrist ist der 15.6.2003.
Die Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (bkj) bereitet aktuell mit ihren internationalen Partnern einen Projektvorschlag zur Frage der Bewertung des nichtformalen Lernens vor, der auf die nationalen Erfahrungen mit dem Projekt „Schlüsselkompetenzen durch kulturelle Bildung“ aufbauen wird. Informationen dazu bei: bkj, JugendkulturPolitik international, Rolf Witte, Küppelstein 34, 42857 Remscheid, Tel: 02191.79.43.91, Fax: 02191.79.43.89, E-Mail: witte [at] bkj.de (witte[at]bkj[dot]de)
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