Bautzen - Die Sängerin Julia Neigel hat gegen den «Kultur-Lockdown» während der Corona-Pandemie in Sachsen geklagt - nun befasst sich das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen ausführlich damit. In einer mündlichen Verhandlung an diesem Donnerstag geht es um die Normenkontrollklage der Musikerin gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes vom 5. November 2021.
Die Sängerin wirft dem Freistaat vor, nach Aufhebung der pandemischen Lage in Deutschland eine laut Infektionsschutzgesetz «gar nicht vorgesehene 2G-Impfpflicht» für Konzerte eingeführt und für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben, wie sie am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Diese ohne konkrete Hotspot-Regelung und parlamentarischen Beschluss angeordneten Kultur-Lockddowns «müssen überprüft werden», sagte sie unter Verweis darauf, dass kulturelle Teilhabe «ein Menschenrecht» sei. «Kultur ist systemrelevant.»
Neigel, die mehrere Konzerte nicht spielen konnte, spricht von «willkürlicher Handhabe». Sie will, dass sich das nicht wiederholt und eine «Blaupause» für künftige Krisen dieser Art war. Im Eilverfahren hatte das OVG ihren Antrag per Beschluss zurückgewiesen, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte.
[update, 27.7.]
Verhandlung zu Klage von Julia Neigel am OVG vertagt
Bautzen (dpa/sn) - Die Verhandlung zu einer Normenkontrollklage der Musikerin Julia Neigel gegen den Freistaat wegen Corona-Schutzmaßnahmen am Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ist vertagt worden. Der Senat ließ am Donnerstag einen ihrer Prozessbevollmächtigten nicht zu, es müssten weitere Erkundigungen eingeholt werden, sagte der Vorsitzende kurz nach Beginn. Das Gericht habe bisher nicht prüfen können, ob es sich bei der von ihm vertretenen Künstlergewerkschaft Good Governance Gewerkschaft um eine Gewerkschaft im Sinne des Gesetzes handele. Der Senat werde sich nun voraussichtlich erst im Winter mit dem Fall beschäftigen, ein Termin stehe noch nicht fest.
Nach der nun verschobenen Verhandlung verwies die Künstlerin darauf, dass kulturelle Teilhabe «ein Menschenrecht» sei. Das könne man nicht vergleichen «mit einem Luxusgeschäft, das mal zwei Wochen geschlossen ist». Mit ihrer Normenkontrollklage gehe es ihr «hier wirklich um das Prinzip, dass die Kultur so behandelt wurde, als ob sie nicht systemrelevant und als ob sie kein Menschenrecht wäre, und das stimmt einfach nicht».
Enttäuscht über die Aussetzung ist sie nicht, «dann haben wir noch mehr Zeit zur Vorbereitung», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe immer wieder neue Erkenntnisse und Studien, die besser aufklärten. Neigel freute sich, dass auch Kollegen aus der Kulturszene, selbst aus Berlin, anreisten. Einige hätten draußen bleiben müssen, der Saal sei zu klein gewesen. Als die Sängerin ihn betrat, wurde sie mit Beifall begrüßt.
Die Vertretung des Freistaates wollte sich nicht inhaltlich äußern. Nach Angaben des Sozialministeriums gab es bisher 690 Eil- und Hauptsacheverfahren gegen solche Verordnungen während der Corona-Pandemie. In 551 davon wurden zu Gunsten des Freistaates entschieden, in 24 teilweise für die Kläger und 39 erledigten sich anderweitig - 76 sind noch offen. Neigels Antrag im Eilverfahren hatte das OVG per Beschluss zurückgewiesen.