Dresden (ddp). Die gerichtliche Auseinandersetzung um den Bau der Waldschlößchenbrücke im UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal geht in die nächste Runde. Nach ihrer Niederlage vor dem Dresdner Verwaltungsgericht im Oktober legten mehrere Naturschutzverbände Berufung beim Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) ein.
Die Grüne Liga, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss von 2004 geklagt und verloren. Sie hatten unter anderem geltend gemacht, dass durch den Brückenbau der Lebensraum der seltenen Fledermausart Kleine Hufeisennase sowie einer Reihe weiterer geschützter Tierarten bedroht ist und damit Europäisches Naturschutzrecht verletzt wird.
Das Dresdner Elbtal steht wegen des Brückenbaus seit Juli 2006 auf der Roten Liste gefährdeter Welterbestätten der UNESCO. Mit den Bauarbeiten war nach jahrelangem Rechtsstreit im November 2007 begonnen worden. Der Verkehr soll ab Juni 2011 über die Elbquerung rollen. Für den Brückenbau hatte die Stadtverwaltung Kosten in Höhe von mindestens 160 Millionen Euro veranschlagt.