Die Grünen fordern in der Coronavirus-Krise einen Rettungsfonds für Solo-Selbstständige und Kulturschaffende. Der Fonds solle schnell und unbürokratisch helfen, wenn die wirtschaftliche Existenz nachweislich infolge von Umsatzeinbußen durch die Epidemie gefährdet sei, heißt es in einem Papier, das unter anderem die Parteichefs Robert Habeck und Annalena Baerbock sowie die Bundestags-Fraktionschefs Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter unterzeichnet haben. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Die Grünen loben darin, was die Bundesregierung zur Unterstützung von Unternehmen angekündigt hat, fordern aber weitere Erleichterungen etwa für Kommunen und Familien. „In einer Krise dieses Ausmaßes müssen Regierung und Opposition zusammenarbeiten“, heißt es in dem achtseitigen Papier. „Wir bieten der Regierung unsere Unterstützung an.“ Fraktionschef Hofreiter sagte der dpa, die wirtschaftliche und die soziale Abfederung der Corona-Krise gehörten zusammen. „Neben dem Schutz unserer Wirtschaft braucht es auch eine Absicherung für die Menschen, die von der Krise betroffen sind.“
Um Ärzte zu entlasten, wollen die Grünen, dass Arbeitnehmer erst nach fünf Werktagen eine Krankschreibung vorlegen müssen. Bisher liegt die Frist bei drei Tagen. Fachleute, die Coronavirus-Patienten betreuen, sollte aus Sicht der Grünen mehr Geld bekommen: „Pflegerinnen und Ärzte leisten gerade einen unfassbar wichtigen Dienst für uns alle“, erklärte Göring-Eckardt. „Wir schlagen zunächst bis Ende 2020 eine Gehaltszulage für alle vor, die Corona-Patienten behandeln.“
Familien wollen die Grünen helfen, indem die Betreuung und Pflege für Angehörige derjenigen gesichert wird, die etwa im Gesundheitswesen, in Supermärkten, bei der Polizei arbeiten – auch wenn Kitas, Schulen und Pflegeheime vorübergehend schließen. Wer Angehörige selbst betreuen muss, solle sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen, heißt es in dem Papier, das die Abgeordneten Katharina Dröge und Sven-Christian Kindler federführend erarbeitet haben.
Zugleich soll der Entschädigungsanspruch für Arbeitgeber nach dem Infektionsschutzgesetz auf solche Fälle ausgeweitet werden.