Berlin - Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hat ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Kulturgütern eine positive Bilanz gezogen. «Das Gesetz hat seinen ersten Praxistest bestanden. Eine «Antragsflut» bei den Genehmigungsverfahren ist gänzlich ausgeblieben», erklärte Grütters am Donnerstag in Berlin.
Der Verwaltungsaufwand liege deutlich unter den Befürchtungen des Kunsthandels. In den ersten elf Monaten seien bundesweit knapp tausend Ausfuhrgenehmigungen in den EU-Binnenmarkt beantragt worden, der Handel habe bis zu 30 000 Anträge prognostiziert. Das umstrittene Gesetz war im vergangenen Jahr am 6. August in Kraft getreten.
Auch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat eine positive Bilanz zum neuen Kulturgutschutzgesetz gezogen. Die seit einem Jahr gültige Neuregelung habe die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern in Deutschland vorgehen zu können, erklärte Stiftungspräsident Hermann Parzinger am Mittwoch. «Durch die Novellierung ist nun erstmals auch die Möglichkeit strafrechtlicher Konsequenzen gegeben - illegaler Handel ist nun kein Kavaliersdelikt mehr.» Das anfangs heftig umstrittene Gesetz war am 6. August 2016 in Kraft getreten.