Gerade gibt sich die EU ein neues Urheberrecht fürs digitale Zeitalter. Ein Hamburger Musikproduzent will YouTube schon heute dafür zur Verantwortung ziehen, dass Nutzer seine Werke ins Netz stellen. Nach zehn Jahren steht der Streit vor der Entscheidung.
Wer auf YouTube Musikvideos oder Konzertmitschnitte einstellt, verletzt möglicherweise Urheberrechte. Inwieweit muss die Internet-Plattform dafür geradestehen? Darüber entscheidet der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Donnerstag.
Geklagt hat der Hamburger Musikproduzent Frank Peterson. Sein Streit mit YouTube wegen mehrerer Titel der Sängerin Sarah Brightman zieht sich schon seit zehn Jahren. Zuletzt hatten Hamburger Richter 2015 geurteilt, dass YouTube die unberechtigte Verbreitung auch für die Zukunft unterbinden muss, aber nicht selbst als Täter haftet. Es müssten auch nicht sämtliche hochgeladenen Inhalte überwacht werden.
Inzwischen gibt es allerdings ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Demnach verletzen Internet-Plattformen auch selbst Urheberrechte, wenn sie „beim Zurverfügungstellen“ der Werke eine zentrale Rolle spielen. Der BGH könnte YouTube auf dieser Basis stärker in die Pflicht nehmen. Davon hängt auch ab, was YouTube gegen Urheberrechtsverletzungen unternehmen muss. (Az. I ZR 140/15)
Entschieden wird der Fall nach der heutigen Rechtslage. In der EU wird allerdings gerade das Urheberrecht reformiert. Der am Mittwoch vom Europaparlament angenommene Vorschlag sieht vor, dass Plattformen künftig generell für die von ihren Nutzern eingestellten Inhalte haften. Upload-Filter, die sämtliche Bilder, Videos oder Musik direkt beim Hochladen überprüfen, sollen zwar nicht vorgeschrieben sein. Experten gehen aber davon aus, dass daran dann kein Weg vorbei führt.
Peterson will erreichen, dass YouTube Schadenersatz zahlen und ihm sagen muss, wer die verantwortlichen Nutzer sind. Aus seiner Sicht hat YouTube für die verletzten Rechte geradezustehen – schließlich erwirtschafte die Plattform mit den hochgeladenen Inhalten Geld. Die Klage richtet sich auch gegen den YouTube-Mutterkonzern Google.
YouTube versteht sich als technische Plattform. Die Nutzer sind aufgerufen, die Urheberrechte zu respektieren. Unberechtigterweise eingestellte Dateien werden gesperrt, wenn jemand den Verstoß meldet.
Musikkonzerne und Plattenfirmen können ihre Produktionen zugleich in Kooperation mit YouTube schützen. Findet die hauseigene Software „Content ID“ Elemente daraus auf der Plattform, entscheidet der Rechteinhaber, ob das Video oder der Ton gelöscht werden soll oder er an Werbeeinnahmen mitverdienen will.
Mit der Verwertungsgesellschaft Gema gibt es nach jahrelangem Rechtsstreit seit 2016 eine Lizenzvereinbarung. Wegen dieser Einigung hatte der BGH in diesem Fall damals nicht mehr entschieden.
UPDATE: Verletzte Urheberrechte – EuGH soll über YouTube-Haftung entscheiden
Karlsruhe (dpa) – Die Frage, inwieweit Internet-Plattformen wie YouTube für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften, wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die obersten deutschen Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilten am Donnerstag noch nicht abschließend über eine Klage des Hamburger Musikproduzenten Frank Peterson. Stattdessen setzten sie das Verfahren aus, um etliche Fragen in Luxemburg klären zu lassen. Damit geht der nun schon zehn Jahre währende Streit wegen mehrerer Titel der Sängerin Sarah Brightman in eine weitere Runde. (Az. I ZR 140/15)
YouTube versteht sich als technische Plattform und sieht vor allem seine Nutzer in der Verantwortung. Peterson meint, dass ein Unternehmen, das mit hochgeladenen Inhalten Geld verdient, auch für Verstöße gegen das Urheberrecht geradestehen und Schadenersatz zahlen muss. Weil das Urheberrecht in der EU vereinheitlicht ist, soll darüber nun der EuGH entscheiden. Das passiert nach der aktuellen Rechtslage. Die EU ist gerade dabei, sich ein neues Urheberrecht zu geben, das Internet-Plattformen stärker in die Pflicht nehmen soll.