Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben darüber informiert, dass vom Corona-Lockdown im November betroffene Soloselbstständige erstmals finanzielle Hilfen beantragen können, die für Lebenshaltungskosten verwendet werden dürfen. So haben Soloselbstständige im Rahmen der „Novemberhilfen“ Anspruch auf eine Art fiktiven Unternehmerlohn, der bis zu 75% ihres durchschnittlichen Monatseinkommens von 2019 umfasst.
Zudem sollen sie durch die sog. „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ für Januar 2021 bis Juni 2021 einen Gesamtbetrag von bis zu 5000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Anträge können voraussichtlich ab Ende November gestellt werden.
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt das dringend benötigte Hilfsprogramm für Soloselbstständige und dankt Kulturstaatsministerin Monika Grütters für ihr beharrliches Engagement. Nach Monaten der intensiven kulturpolitischen Arbeit für eine berufliche und finanzielle Perspektive der Soloselbstständigen bieten die ‚Novemberhilfen‘ und die ‚Neustarthilfe für Soloselbstständige‘ nun für viele – ob direkt oder indirekt von dem neuerlichen Corona-Lockdown betroffen – einen finanziellen Hoffnungsschimmer. Wichtig ist jetzt, dass die Hilfen auch rasch und unbürokratisch bei den Soloselbstständigen ankommen: Eine schnelle Abwicklung der Anträge wie auch eine Nachbesserung in den Antragsregularien sind daher unabdingbar. Denn der erforderliche Nachweis von Soloselbstständigen, dass sie mindestens 80% ihres Umsatzes im Engagement mit vom Lockdown betroffenen Institutionen machen, ist eine unverhältnismäßig hohe Hürde. Eine offene Baustelle ist und bleibt zudem die Frage nach der Wertschätzung, die den Kreativschaffenden und ihrer Arbeit in diesem Land entgegen gebracht wird. Denn Kultur ist weder Freizeitvergnügen noch Sahnehäubchen, sondern lebensrelevant und Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Als erster Kulturdachverband forderte der Deutsche Musikrat im März 2020 Überbrückungsgelder für Soloselbstständige. Die wachsende Wahrnehmung der existenzbedrohenden Situation der Soloselbstständigen spiegelte sich auch in einem Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 07. April 2020 wider sowie in einer Entschließung des Bundesrates vom 05. Juni 2020 für befristete monatliche Pauschalzahlungen an Soloselbstständige in der Corona-Zeit. Das zivilgesellschaftliche Engagement vieler Akteure, u.a. des Deutschen Musikrates und des Deutschen Kulturrates, hat wesentlich mit dazu beigetragen, dass für die Zeit des zweiten Lockdowns seit November 2020 erstmals ein Hilfsprogramm für Soloselbstständige aufgelegt wurde.
Berlin, 18. November 2020