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Informations- und Vernetzungplattform

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Zur Arbeit des Dialog- und Fachforums Kultur und Inklusion
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Im Juni 2016 hat das Bundeskabinett den NAP 2.0, die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik beschlossen. Dieser Aktionsplan umfasst, orientiert an den Artikeln der UN-BRK insgesamt 175 bundesweit ausgerichtete Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Eines dieser Felder ist das Handlungsfeld Kultur, Sport und Freizeit – bezogen auf Artikel 30 der UN-BRK. An der Weiterentwicklung des NAP 1.0 von 2011 waren zahlreiche Akteure der Zivilgesellschaft; im Bereich der Kultur war dies unter anderem auch das Netzwerk Kultur und Inklusion.

Mit Unterstützung durch BKM hat das neu gegründete Netzwerk, mit vollem Titel „Dialog- und Fachforum Kultur und Inklusion“, im Jahr 2015 mit Akteuren aus Theorie und künstlerischer Praxis, aus Hochschule und Kulturverwaltung, aus Behindertenverbänden und unter Beteiligung von Künstlerinnen und Künstlern mit Beeinträchtigung mit seiner Informations- und Vernetzungsarbeit begonnen. Verortet ist es an der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e.V. in Remscheid.

Die erste Netzwerk-Tagung im Oktober 2015 befasste sich mit Fragen der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am künstlerischen Arbeitsmarkt: Hier herrschen vielfach noch geradezu experimentelle Bedingungen. Sehr wenige Institutionen haben genauere Vorstellungen davon, was es – abgesehen von künstlerischer Qualifikation – bedeutet, Menschen mit Behinderung in künstlerischen Arbeitsfeldern in Beschäftigung zu bringen und selbstverständliche Teilhabe an Systemen wie der Künstlersozialkasse zu gewährleisten. Eine wichtige Aussage der beteilig-ten Künstlerinnen und Künstler war: Behinderung darf in der Anerkennung ihrer Kunst keine Rolle spielen. Es geht um Anerkennung der Kunst – und darum, Bedingungen zu schaffen, die das Entstehen von Kunst unter besonderen Bedingungen ermöglicht. Im Vorfeld der realen Entstehungsprozesse gibt es natürlich auch Assistenzbedarf – so wie bei anderen Berufen auch.

Die erste Tagung im Herbst 2015 behandelte das Thema der Teilhabe am künstlerischen Arbeitsmarkt. Die Tagungsdokumentation „Kunst, Kultur und Inklusion – Teilhabe am künstlerischen Arbeitsmarkt“ zeigt die vielen Facetten des Arbeits- und Kunstmarktes“ auf, die im Zusammenhang mit der Beteiligung von Künstlerinnen und Künstlern mit Beeinträchtigung am Kulturleben der Gesellschaft „im Gehen“ entstehen (Gerland, Keuchel, Merkt 2016).

Die zweite Tagung im Herbst 2016 widmete sich den Fragen der Ausbildung für künstlerische Tätigkeit von und mit Menschen mit Behinderung. Wo die Hochschulen, insbesondere die künstlerischen Hochschulen, noch vorsichtig bis zögerlich sind, zeichnet sich aus der „Behindertenarbeit“ kommend eine vielfältige Praxis der Förderung künstlerischer Tätigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen ab. In der Praxis weiß man eben, dass es überall verborgene Talente in verschiedenen künstlerischen Disziplinen zu entdecken gibt. Wer hätte gedacht, dass es in Hamburg „Stimmgabeln auf zwei Beinen“ gibt, blinde Menschen mit Autismus-Syndrom, die jedes Chorstück aus dem Off perfekt ansingen? Solche und andere Schätze im Sinne der Hoch – und auch der Breitenkultur zu heben, gehört zum Anspruch einer Kulturnation.

Die Herbsttagung des „Dialog- und Fachforums Kultur und Inklusion“ befasst sich mit der Präsentation von Menschen mit Behinderung in den performativen Künsten.

Save the Date: 05./06.10.2017 in Remscheid.


Literatur

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016) Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft. Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/NAP2/…

Internetquellen:

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