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Internationale Kunsthändler warnen vor Grütters' Kulturschutzgesetz

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Basel - Das geplante Gesetz zum Schutz von Kulturgütern in Deutschland stößt auch international bei Kunsthändlern auf scharfe Kritik. Der Bundesrepublik drohe «eine Verarmung ihrer Kunstlandschaft», sagte der Präsident der Internationalen Vereinigung der Antikenhändler (IADAA), Vincent Geerling, am Donnerstag. «Viele Kunsthändler nennen es inzwischen bereits «Kulturvertreibungsgesetz».»

 

Am selben Tag wandte sich die International Association of Dealers in Ancient Art (IADAA) von Basel aus mit einen Aufruf an den Bundesrat in Berlin, den von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf nicht ohne erhebliche Änderungen zu akzeptieren. Andernfalls drohe eine Abwanderung von Kunsthändlern aus der Bundesrepublik. Nach den Plänen Grütters' soll künftig für den Export von wertvolleren Kunstwerken auch im Bereich des EU-Binnenmarktes eine staatliche Genehmigung notwendig sein.

«Ich weiß, dass sich bereits viele Unternehmen darauf einstellen, nun Zweigstellen nach Belgien, in die Niederlande oder nach London zu verlegen», sagte Geerling am Vorabend der 12. Basler Messe für Kunst der Alten Kulturen (BAAF), die an diesem Freitag ihre Pforten öffnet (bis 18.11.). «Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, wird doch kein seriöser Sammler in Deutschland noch irgendein wichtiges Bild zum Beispiel in New York kaufen und es dann nach Deutschland bringen», meint Geerling. «Er weiß doch gar nicht, ob er es dann später noch wieder ausführen könnte, ohne sich strafbar zu machen.»

Die IADAA kritisiert, der Gesetzentwurf enthalte trotz mehrfacher Überarbeitungen immer noch so viele unklare Formulierungen, dass erhebliche Rechtsunsicherheit geschaffen werde. Zudem seien die Folgekosten für die laut Gesetz erforderlichen Genehmigungsverfahren von den Verfassern mit etwa 300 000 Euro viel zu niedrig angesetzt worden.

Nach Berechnungen der IADAA entstünden unter anderem durch die notwendige Mehrbeschäftigung von Beamten für die Bearbeitung von Ausfuhranträgen mindestens drei Millionen Euro an zusätzlichen Kosten. Diese hätten vor allem die Länder zu tragen.

Zuvor hatten auch der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler sowie zahlreiche Sammler und Künstler Kritik an dem Gesetzentwurf geübt. Zu den Hauptstreitpunkten gehört die Vorschrift, «national wertvolles Kulturgut» unter Schutz zu stellen und damit dessen Abwanderung ins Ausland zu verhindern.

Dieses Anliegen werde zwar von den Kunsthändlern «völlig respektiert», sagte Geerling. Jedoch müssten sich der verwaltungstechnische und finanzielle Aufwand in vertretbaren Dimensionen bewegen. «Zumal Deutschland bisher immer noch weit mehr Kunst eingeführt als ausgeführt hat. Nun allerdings droht eine Verarmung der deutschen Kunstlandschaft.»

Die IADAA ruft den Bundesrat auf, das Gesetz erst passieren zu lassen, wenn wesentliche Unklarheiten im Text zu beseitigt worden sind, «um für Händler und Sammler Rechtssicherheit zu gewährleisten». Zudem müsse Kulturgut, das sich vor 2016 in der EU befand, weiter ohne Einschränkungen gehandelt werden dürfen.

Die BAAF mit Ausstellern aus Europa und den USA gilt als führende Spezialmesse für Kunst der Klassischen Antike, des Alten Ägypten und der frühen Hochkulturen Vorderasiens. Alle beteiligten Händler gehören der IADAA an und haben sich deren Ehren-Kodex verschrieben, wonach sie ausschließlich mit Kunstwerken aus nachweislich legaler Herkunft handeln.

Bei der 12. BAAF werden wieder hunderte Werke ab etwa 500 Euro für Amulette oder kleine Skulpturen bis hin zu Millionen von Euro angeboten. Das teuersten Messe-Exponat ist diesmal ein steinerner Kopf der löwengestaltigen Göttin Sachmet aus der Zeit des ptolemäischen Ägypterkönigs Amenophis (1525 bis etwa 1504 vor Christus). Dafür erwartet die Pariser Galerie David Ghezelbash Archéologie rund fünf Millionen Euro.