Düsseldorf - Die neuen Homeoffice-Regeln in der Corona-Pandemie gelten nicht für den Probebetrieb in Theatern. Darauf hat Nordrhein-Westfalens Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) am Donnerstag im Kulturausschuss des Landtags hingewiesen.
Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes habe teils zu Irritationen geführt. In einigen Städten seien daraufhin Theaterproben für die Geltungsdauer der Verordnung ausgesetzt worden. «Dafür gibt es überhaupt keine Veranlassung», betonte die Ministerin.
Es gelte weiterhin die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die den Probenbetrieb ausdrücklich erlaube. «Also, es kann geprobt werden nach den strengen Auflagen der Berufsgenossenschaften», sagte Pfeiffer-Poensgen. Die Homeoffice-Verordnung des Bundes ist befristet bis zum 15. März.
Die Ministerin hofft, dass die Theater im nächsten Jahr wieder normal spielen können. Dieses Jahr 2021 werde aber «immer noch kein sicheres Jahr» sein. Ein großes Problem sei auch, das Vertrauen des oft älteren Publikums in die Infektionssicherheit der Theater zurückzugewinnen. Ende Februar erwarte sie ein technisches Gutachten, wie die Theater sicherer gemacht werden könnten.