Hof/Bayreuth - Die Bayreuther Festspiele verstoßen bei der Kartenvergabe nicht gegen Gesetze. Die Staatsanwaltschaft Hof stellte ihre Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Festspiele wegen des Verdachts der Untreue ein, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Insbesondere die Vergabe von Freikarten an Medienvertreter und Personen aus Kunst und Kultur sei strafrechtlich nicht zu beanstanden. Ein Sprecher der Festspiele begrüßte die Einstellung der Ermittlungen.
Die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Staatsanwaltschaft Hof war den Angaben zufolge im Sommer 2011 durch Presseberichte und Strafanzeigen auf die Vergabe einer "nicht unerheblichen" Anzahl von Freikarten aufmerksam geworden. Die Überprüfung dieser Vergabepraxis sei nun abgeschlossen, hieß es.
Von strafrechtlicher Relevanz sei von vornherein nur die Vergabe von Dienst- und Freikarten gewesen. Dass nur etwa 70 Prozent der Kaufkarten in den freien Verkauf gekommen seien, sei strafrechtlich ohne Bedeutung. Denn auch die übrigen etwa 30 Prozent dieser Karten seien zum regulären Preis verkauft worden - überwiegend an die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth, die die Festspiele jährlich mit einem erheblichen Betrag unterstütze.
Die kostenlose Vergaben von sogenannten Dienstkarten sei Teil der arbeitsvertraglichen Entlohnung von Mitwirkenden und Hilfspersonen gewesen. Sie habe sich im Rahmen des Üblichen gehalten, argumentierten die Ermittler. Das Kontingent von Freikarten an Medienvertreter sei an deren Berichterstattung über die Festspiele geknüpft gewesen. Die restlichen 104 Freikarten - etwa 0,18 Prozent des gesamten Kartenkontingents - habe die Geschäftsführung "im Rahmen ihrer Dispositionsbefugnis an Personen vergeben, die allein durch ihre Anwesenheit als Werbeträger für die künftige Popularität der Wagnerfestspiele angesehen werden müssen".
Verteilungsgerechtigkeit angemahnt
Festspiele-Sprecher Peter Emmerich zeigte sich auf dapd-Anfrage erfreut über den Abschluss der Ermittlungen. Es sei gut, "dass dafür jetzt nicht weitere Energie, Kraft und Zeit investiert werden muss". Für die Festspiele sei das nicht sehr angenehm gewesen. Anhand der Unterlagen hätten die Verantwortlichen aber keinen Zweifel daran gehabt, dass die Ermittlungen eingestellt würden: "Es war zu erwarten."
Die Kartenvergabe der Festspiele stand in den vergangenen Jahren wiederholt in der Kritik. 2010 empfahl beispielsweise der Bayerische Oberste Rechnungshof, den Anteil der frei verkäuflichen Karten zu erhöhen. Im vergangenen Jahr kritisierte der Bundesrechnungshof die Vergabe von Gratis-Eintrittskarten und festen Kartenkontingenten an Politiker und Prominente.
Emmerich betonte, die Festspiele hätten eine Reihe Schritte eingeleitet, um die angemahnte echte Verteilungsgerechtigkeit herzustellen. "Es sind schon sehr weitgehende Veränderungen in Gang gekommen, die auf dieses Ziel hingehen." So sei beispielsweise der Anteil der frei verkäuflichen Karten erhöht worden.