Schwerin - Für ausgefallene Kirchenkonzerte in der Osterzeit sollen betroffene Künstler im Norden Entschädigungen erhalten, die den Honorarausfall zumindest zur Hälfte abdecken. Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirche würden das Geld zu je einem Drittel aufbringen. Diese Unterstützungsleistung komme dort zum Tragen, wo evangelische Kirchengemeinden nicht schon Ausfallgagen gezahlt haben, heißt es in einer am Mittwoch in Schwerin verbreiteten Mitteilung der Nordkirche.
Erfasst werden sollen Kirchenmusik-Projekte bis zum 1. Mai, die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen abgesagt werden mussten und für die jeweils mehr als 1000 Euro eingeplant waren.
Aufgrund der staatlichen Schutzanordnungen und auch wegen kirchlicher Empfehlungen seien viele Konzerte und Veranstaltungen in der Passions- und Osterzeit abgesagt worden, heißt es in der Mitteilung weiter. Damit sei eine wichtige saisonale Einnahmen für viele Künstler weggefallen. «Ohne freischaffende Musikerinnen und Musiker ist die kirchenmusikalische Arbeit in der Nordkirche in Gottesdiensten und Konzerten nicht denkbar. Der Beschluss der Kirchenleitung, die Hilfsinitiative von Gemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche für freischaffende Musiker zu unterstützen, setzt zugleich ein Zeichen der Solidarität und der Wertschätzung ihrer Kunst», betonte Landeskirchenmusikdirektor Hans-Jürgen Wulf.
Auch im weltlichen Bereich hat die Corona-Epidemie das kulturelle Leben nahezu vollständig zum Erliegen und Künstler um fest eingeplante Einnahmen gebracht. Deshalb hat die Landesregierung in Schwerin auch für diesen Bereich ein Hilfsprogramm aufgelegt. Für Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten wurden insgesamt 20 Millionen Euro bereitgestellt. Freischaffende Künstler, die durch Absagen von Engagements in Existenznot geraten sind, sollen ein Überbrückungsstipendium von 2000 Euro erhalten können.