Hauptrubrik
Banner Full-Size

Kooperationsvertrag zwischen Deutschem Musikrat und Goethe-Institut

Publikationsdatum
Body

Festakt im Auswärtigen Amt zur Unterzeichnung des Kooperationsvertrages
Der Deutsche Musikrat und das Goethe-Institut haben gestern (18.6.) in einem Kooperationsvertrag eine engere Zusammenarbeit beschlossen.

Im Beisein des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Gernot Erler, und des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, unterzeichneten die Präsidentin des Goethe-Instituts Prof. Dr. Jutta Limbach, der Präsident des Deutschen Musikrates Martin Maria Krüger, der Generalsekretär des Deutschen Musikrates Christian Höppner sowie der stellvertretende Generalsekretär des Goethe-Instituts Jürgen Maier die Kooperationsvereinbarung im Auswärtigen Amt. Durch den Kooperationsvertrag soll die Arbeit beider Institutionen wirksamer gestaltet werden: Schwerpunkt der Zusammenarbeit soll die Förderung des musikalischen Nachwuchses und des Laienmusizierens werden.

Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gernot Erler, und der Beauftragte für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, betonten in Ihren Ansprachen die Bedeutung dieser Kooperationsvereinbarung für das Musikleben in Deutschland und für das Ansehen des Musiklandes Deutschland im Ausland. Beide Minister unterstrichen die hohe gesellschaftspolitische Wirkungskraft und kultur- bzw. musikpolitische Bedeutung der beiden Spitzenorganisationen.

Der Präsident des Deutschen Musikrates, Martin Maria Krüger, hob die musikpolitische Bedeutung dieses Kooperationsvertrages für die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik hervor. Mit dem Ziel, die Begegnungen jugendlicher Musikerinnen und Musiker aus Deutschland mit Jugendlichen aus dem Ausland zu intensivieren, gehe eine Stärkung des Laienmusizerens einher. Der Deutsche Musikrat freue sich auf die intensivere Zusammenarbeit und sei mit seinem musikpolitischen Standbein, dem Generalsekretariat in Berlin, und den Projekten in der DMR-eigenen gGmbH für diese Aufgabe gut gerüstet.

Quelle: Deutscher Musikrat