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Künstlersozialabgabe künftig bei 5,0 Prozent

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Die Künstlersozialabgabe soll im kommenden Jahr von 4,2 auf 5,0 Prozent angehoben werden. Die Abgabe zahlen Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Sie trägt zur Finanzierung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von rund 190.000 selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in Deutschland bei. Wie das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte, wird ein Verordnungsentwurf zur Erhöhung der Abgabe nun in der Bundesregierung abgestimmt. Seit 2018 sei der Künstlersozialabgabesatz unverändert geblieben.

Dies sei während der für die Kulturszene schwierigen Corona-Jahre 2021 und 2022 durch zusätzlich 117 Millionen Euro vom Bund gewährleistet worden, so das Ministerium. Der Abgabesatz für 2023 hätte eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen, weitere Bundesmittel von rund 59 Millionen Euro würden die Erhöhung begrenzen.

In der Künstlersozialversicherung tragen die Künstler wie abhängig Beschäftigte die Hälfte ihrer Beiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert.

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