Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist erfreut, dass der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im kommenden Jahr auf 4,8 Prozent sinken wird. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, MdB hatte diese Absenkung bereits bei der Zukunftskonferenz Künstlersozialversicherung im Juni 2016 angekündigt. Sie wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Künstlersozialabgabe wird fällig, wenn Unternehmen, aber auch Vereine oder die öffentliche Hand Honorare für freiberufliche künstlerische Tätigkeiten zahlen. Mit der Künstlersozialabgabe werden 30 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von freiberuflichen Künstlern gedeckt. Für 20 Prozent des Beitrags kommt der Bund mit seinem Bundeszuschuss auf. Die in der Künstlersozialversicherung versicherten Künstlerinnen und Künstler zahlen ähnlich angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 50 Prozent des Beitrags.
Im Jahr 2015 trat das „Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes“ in Kraft. Es zielt darauf ab, dass alle diejenigen, die freiberufliche Aufträge an Künstler und Publizisten vergeben, auch tatsächlich der Abgabepflicht nachkommen. Sie werden deshalb von der Deutschen Rentenversicherung bei den üblichen Sozialversicherungsprüfungen auch mit Blick auf die Künstlersozialabgabe geprüft.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Nun ist es amtlich, die Künstlersozialabgabe sinkt im kommenden Jahr von 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent. Das ist sehr erfreulich! Damit wird direkt spürbar, dass eine bessere Überprüfung der abgabepflichtigen Unternehmen zu einer deutlichen Entlastung für diese Unternehmen führt. Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes funktioniert!“