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Kultur und Bildung in der EU-Verfassung

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In Brüssel fand eine Dialogveranstaltung des European Forum for the Arts and Heritage (EFAH) in Zusammenarbeit mit der European Cultural Foundation, zur Frage des Stellenwerts von Kultur und Bildung in der augenblicklich entstehenden EU-Verfassung statt, bei der auch die Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (bkj) vertreten war.

Die Vertreterin des Europäischen Parlaments, Doris Pack, und der Generaldirektor für Bildung, Kultur und Jugend, Nikolaus van der Pas, machten sehr deutlich, dass die beiden Bereiche nicht unter „ferner liefen“ im Verfassungstext auftauchen dürfen. Die BürgerInnen der EU würden es nicht verstehen, wenn diese in etwa gleichrangig mit dem Katastrophenschutz und anderen Politikbereichen auftauchen würden, da sie unmittelbare Identifikationsmöglichkeiten mit Europa bieten. Die drei Anwesenden Vertreter des EU-Konvents reagierten bei der Veranstaltung eher zurückhaltend auf so klare Forderungen wie die feste Verankerung der schon existierenden Kulturverträglichkeitsklausel und die Abschaffung des Zwangs zu einstimmigen Beschlüssen in den Bereichen Bildung und Kultur, die in einem Europa der 25 zu einer völligen Lähmung führen könnten.
Viel Beachtung fand an diesem Tag ein offener Brief an den Europäischen Konvent, der von Richard von Weizsäcker verfasst und von vielen wichtigen Persönlichkeiten aus ganz Europa mitunterzeichnet wurde. In diesem Brief wird sehr deutlich die Forderung erhoben, dass Kultur und Bildung nicht aufgrund von Besitzstanddenken und mangelnder Bereitschaft zur klaren subsidiären Regelung von politischen Verantwortlichkeiten in der Verfassung als nachrangig eingestuft werden dürfen.
Ein Bericht über die Veranstaltung ist im Internet nachzulesen unter: www.eurocult.org/pdfdb/news/Report.doc
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