Schwerin - Die Kulturszene Mecklenburg-Vorpommerns soll von kommender Woche Dienstag an wieder hochgefahren werden. Am 1. Juni sollen etwa Museen wieder öffnen können, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Kulturministerin Bettina Martin (beide SPD) am Dienstagabend in Schwerin ankündigten.
Die Öffnungen sollen demnach schrittweise erfolgen - und sind mit Bedingungen wie etwa einem negativen Test verknüpft. Wo eine Maske getragen werden muss und wo nicht, soll beim Überarbeiten der Landes-Corona-Verordnung geklärt werden. Dies ist laut Staatskanzlei am Donnerstag vorgesehen.
Das ist der Plan der Landesregierung:
1. Juni: Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen sollen landesweit wieder öffnen dürfen und pro zehn Quadratmeter Fläche einen Besucher empfangen. Besucher müssen sich maximal 24 Stunden vorher testen, sofern sie nicht bereits von einer Corona-Infektion genesen oder zweimal geimpft worden sind. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Bibliotheken und Archive sollen ebenfalls wieder öffnen. Wer in den Lesesaal möchte, benötigt ebenfalls einen Test; wer sich nur etwas ausleihen möchte, nicht. Musik- und Jugendkunstschulen dürfen dann wieder Gruppenangebote mit maximal 15 Teilnehmern drinnen und 25 draußen anbieten, Erwachsene müssen sich testen. Weitere kulturelle Zentren oder Literaturhäuser dürfen ebenfalls wieder öffnen. Tanzgruppen dürfen sich mit der gleichen Teilnehmerbeschränkung ebenfalls wieder treffen, Erwachsene benötigen einen Test.
Veranstaltungen, wie etwa Open-Airs, sind nach einer Einzelfallgenehmigung grundsätzlich möglich. Draußen dürfen maximal 250 Menschen zusammenkommen, drinnen 100. Es besteht jeweils eine Test- und Sitzplatzpflicht.
7. Juni: Laienmusikensembles und Chöre dürfen mit maximal 25 Musikern im Freien proben.
21. Juni: Die Zulassungsbeschränkung bei Veranstaltungen wird erweitert. Dann sind maximal 600 Menschen bei Außenveranstaltungen erlaubt, 200 im Innenbereich. Es besteht jeweils eine Test- und Sitzplatzpflicht.
Theater, Opern und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen. Auch hier soll eine Testpflicht gelten. Auch Kinos dürfen mit Testpflicht wieder öffnen. Bei Musik- und Jugendkunstschulen darf es wieder Auftritte geben - drinnen und draußen. Auch hier ist eine Testpflicht notwendig.
13. Juli: Die Zulassungsbeschränkung bei Veranstaltungen soll erneut ausgebaut werden. Draußen sind maximal 800 Menschen zulässig, sofern diese sitzen, maximal 200 bei Veranstaltungen ohne Sitzplätze. Im Innenbereich sind maximal 100 Menschen ohne feste Sitzplätze erlaubt. Chöre, Musikensembles und Tanzgruppen dürfen auch im Innenbereich mit maximal 15 Menschen proben. Eine Testpflicht soll es weiterhin geben.
3. August: Maximal 1000 Menschen dürfen bei Außenveranstaltungen mit Sitzplätzen zusammenkommen. Mit einer Ausnahmegenehmigung können auch mehr möglich sein. Die Tests sind weiterhin notwendig. Tanzveranstaltungen sind nach wie vor nicht möglich.