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Budget für Kölner Opernsanierung soll auf 404 Millionen steigen. Foto: Hufner
Kulturminister: Land stockt Theater- und Orchesterförderung auf . Foto: Hufner
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Kulturbranche kann Energie-Beihilfen des Bundes beantragen

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Dresden - Kultureinrichtungen und -veranstalter in Sachsen können ab sofort «Energiehilfen» des Bundes beantragen. Einer entsprechenden Vereinbarung des Freistaates mit dem Bund stimmte das Kabinett am Dienstag in Dresden zu. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.

Die Förderung kann rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 bis Ende Juni beantragt werden. Mit ersten Auszahlungen ist voraussichtlich ab Mai 2023 zu rechnen, hieß es.

Um die bundesweit erheblichen Auswirkungen der Energiekrise auf Kultureinrichtungen zu mindern, wird die Branche über den «Kulturfonds Energie» des Bundes in diesem und im kommenden Jahr mit bis zu einer Milliarde Euro unterstützt. Die Förderung betrifft Mehrkosten für Strom, Gas und Fernwärme. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie frei zugänglich sind.

«Die Energiekrise trifft nach der Corona-Pandemie erneut besonders hart die Kultur. Kultureinrichtungen verfügen in der Regel über keine finanziellen Polster, kommunale Träger sind am Limit dessen, was sie leisten können und eine Preiserhöhung ist kaum durchsetzbar», erklärte die sächsische Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU). Dass der Bund nach dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen den Energiefonds aufgelegt habe, sei eine wichtige und notwendige Hilfe.


 

Rheinland-pfälzische Kulturministerin Binz weist auf Energiehilfen für Kultur hin

Mainz - Kultureinrichtungen und -veranstaltende können Unterstützung für die finanziellen Belastungen infolge gestiegener Energiepreise bekommen. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat am Dienstag der Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des entsprechenden «Kulturfonds Energie des Bundes» zugestimmt, wie Kulturministerin Katharina Binz (Grüne) mitteilte. Der Fonds sei insgesamt mit einer Milliarde Euro ausgestattet. Davon könnten beispielsweise die Jugendkunst- und Musikschulen profitieren.

Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, sofern sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind. Anträge können von April 2023 an ausschließlich über die Antragsplattform (www.kulturfonds-energie.de) gestellt werden.

 

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