Berlin - Honorare für Künstlerinnen und Künstler sollen künftig besser geregelt werden. Die für Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder diskutierten dazu am Mittwoch in Berlin eine Struktur, mit der innerhalb der einzelnen Länder faire spartenspezifische Honorare ermittelt werden können. Dazu hatte zuvor eine «Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler» beraten.
Über einen konkreten Einsatz entscheiden die Länder einzeln in Abstimmung mit Verbänden. Dabei ist laut Mitteilung «die finanzielle Darstellbarkeit in den öffentlichen Haushalten zu beachten». Die Struktur sieht eine Festlegung von Untergrenzen für Basishonorare durch die Länder vor. Sie soll so bemessen sein, dass es Künstlerinnen und Künstlern ermöglicht wird, «davon die Lebenshaltungs- und Betriebskosten zu bestreiten und sich auch für Wechselfälle des Lebens abzusichern».
«Künstlerinnen und Künstler haben ein Recht auf eine faire Bezahlung - gerade in schwierigen Zeiten wie diesen mit den Herausforderungen von Pandemie und Energiekrise», sagte Ina Brandes, Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und Kulturministerin in Nordrhein-Westfalen. Die neue Struktur solle möglichst weitreichend und flächendeckend zum Einsatz kommen. So will Nordrhein-Westfalen ab Jahresbeginn 2023 Landesförderungen für Kultureinrichtungen verbindlich an Honoraruntergrenzen für Künstler knüpfen. Konkrete Honorarvorgaben gebe es derzeit noch nicht, sagte ein Sprecher des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Der NRW-Landtag hatte im vergangenen November ein Kulturgesetzbuch verabschiedet, das solche Untergrenzen bereits vorsah.
Hintergrund ist die häufig prekäre Situation von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern. Viele von ihnen verdienten schlicht zu wenig, um notwendige Rücklagen zu bilden, hieß es. Dies sei ein Grundproblem. Das Jahreseinkommen bewege sich oft nahe der Armutsgrenze, laut einer Statistik der Künstlersozialkasse liege es im Schnitt bei 16 737 Euro.