Dresden/Berlin - Der Deutsche Kulturrat unterstützt den Vorschlag des FDP- Kulturexperten Hans-Joachim Otto zur gesetzlichen Regelung des Umgangs mit dem UNESCO-Welterbe. Dass durch die Initiative aus dem Bundestag die Aberkennung des Welterbetitels für das Dresdner Elbtal noch aufgehalten werden könne, sei «eher unwahrscheinlich», sagte Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann am Sonntag in Berlin.
Dies ändere aber nichts an der «dringenden Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung». Zimmermann betonte, nur so könnten «weitere Blamagen», wie es die Aberkennung des Titels für das Elbtal wäre, verhindert werden.
Zugleich verwies er darauf, dass der Kulturrat bereits vor zwei Jahren entsprechende gesetzliche Regelungen gefordert habe. Otto hatte am Samstag gesagt, mit einem «nationalen UNESCO-Welterbe-Ausführungsgesetz» könnte die Bindungswirkung der Welterbe-Konvention für alle staatlichen Ebenen exakt festgeschrieben werden. Es würde deutlich, dass mit der Eintragung in die Welterbeliste nicht nur eine Ehre und touristische Anziehungskraft, sondern auch eine besondere Verpflichtung und eine gewisse Einschränkung der kommunalen Entscheidungssouveränität verbunden sein kann.
Das Dresdner Elbtal steht wegen des Brückenbaus seit Juli 2006 auf der Roten Liste gefährdeter Welterbestätten der UNESCO. Mit den Bauarbeiten wurde nach jahrelangem Rechtsstreit im November 2007 begonnen. Der Verkehr soll ab 2011 über die Elbquerung rollen. Im Juni wird das UNESCO-Komitee über den Verbleib des Dresdner Elbtal auf der Welterbeliste entscheiden.