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Länder drängen bei Kulturgutschutzgesetz auf rasche Überprüfung

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Stuttgart - Das jüngst vom Bundestag verabschiedete Kulturgutschutzgesetz soll auf Drängen von Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen schon nach zwei Jahren auf seinen bürokratischen Mehraufwand geprüft werden. Dem Bundesrat solle am 8. Juli ein entsprechender Antrag vorgeschlagen werden, wie das Kunstministerium in Stuttgart mitteilte.

Der Kulturausschuss hatte ihn am Donnerstag (30.6.) in Berlin beschlossen. Die Kunstminister Theresia Bauer (Grüne/Baden-Württemberg), Gabriele Heinen-Kljajic (Grüne/Niedersachsen) und Boris Rhein (CDU/Hessen) warnen vor hohen finanziellen Belastungen durch die Regelungen des geplanten Kulturgutschutzgesetzes. Die vorgesehenen Entlastungen durch den Bund reichten nicht aus, den für die Länder zu erwartenden Mehraufwand auszugleichen, hieß es.

Das Gesetz zum besseren Schutz von Kulturgütern in Deutschland war vergangene Woche ohne Gegenstimmen vom Bundestag verabschiedet worden. Union und SPD stimmten dem Vorschlag von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) zu. Die Opposition enthielt sich. «Wir befürchten einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, der den Ländern auferlegt wird», sagte Baden-Württembergs Ministerin Bauer.

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