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Länder wollen Kulturstaatsminister die Kulturförderkompetenz streitig machen

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Deutscher Kulturrat begrüßt klare Aussagen von Kulturstaatsminister Neumann

Berlin, den 23.06.2006. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände begrüßt die klaren und unmissverständlichen Äußerungen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB zu den Vorstellungen einiger Ministerpräsidenten bezüglich der geplanten Fusion der Kulturstiftungen von Bund und Ländern.

In der gestern Abend ausgestrahlten Sendung „Kulturzeit“(3-Sat) kritisierte Bernd Neumann, dass einige Ministerpräsidenten für den Zusammenschluss der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder die Bedingung stellen wollen, dass der Bund sie vor der Übernahme neuer kultureller Aufgaben konsultieren müsse. Dazu sei er aber nicht bereit, betonte Neumann.

Der Deutsche Kulturrat hat schon mehrmals darauf hingewiesen, dass einige Länder versuchen über die Föderalismusreform (Grundgesetz Artikel 104b neu, Begründung) das vom Bund abgelehnte Eckpunktepapier zur Systematisierung der Kulturförderung von Bund und Ländern durch die Hintertür durchzusetzen.. Dieses Eckpunktepapier wurde im Zuge der geplanten Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder in der letzten Legislaturperiode vorgelegt. Hierin wird unter anderem beschrieben, unter welchen Bedingungen der Bund neue Förderungen aufnehmen darf und wie die Fusion der beiden Kulturstiftungen umgesetzt werden soll. Die bestehende Kulturförderung des Bundes wird zwar in verschiedene Körbe – streitige und unstreitige – aufgeteilt. Es wird zugleich festgehalten, dass auch die streitigen Förderungen erhalten bleiben sollen. Es gilt also hier der Bestandsschutz. Neue Projekte soll der Bund laut Eckpunktepapier erst nach einer Konsultation mit den Ländern aufnehmen dürfen. Der Bund soll den Ländern anzeigen, was er fördern will und die Länder sollen die Gelegenheit erhalten, gegen diese Förderung Einspruch zu erheben. Unklar bleibt in dem Papier, ob es reichen soll, wenn ein Land Einspruch erhebt, ob es drei oder ein Drittel sein müssten. Zugleich ist die Gleichbehandlung vergleichbarer Förderfälle in allen Ländern, die Festlegung von einheitlichen Förderquoten für einzelne Förderbereiche, einheitliche Sitzlandquoten einzelner Förderbereiche und Festlegungen von Mindestbeträgen für Förderquoten vorgesehen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Noch bevor die Föderalismusreform in trockenen Tüchern ist, lassen einige Länder die Katze aus den Sack. Erst wird versucht durch die Hintertür Föderalismusreform das vom Bund strickt abgelehnte Eckpunktepapier zur Systematisierung er Kulturförderung salonfähig zumachen, um dann eine Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder auf der Grundlage des Eckpunktepapiers zu erzwingen. Damit würde letztlich dem Kulturstaatsminister die Kulturförderkompetenz, nicht nur in der neuen Gemeinschaftsstiftung, sondern gänzlich streitig gemacht. Man muss es sich so richtig auf der Zunge zergehen lassen, der Bund soll künftig die Gemeinschaft der Länder fragen, wenn eine Kulturinstitution oder ein Kulturprojekt aus Bundesmitteln gefördert werden soll. Dass der Kulturstaatsminister diesem Ansinnen öffentlich einen klare Absage erteilt hat, ist sehr begrüßenswert und war überfällig.“


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Das Eckpunktepapier zur Systematisierung der Kulturförderung von Bund und Länder kann heruntergeladen werden unter:
http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=614&rubrik=18
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