Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) begrüßt den Beschluss des Landtages Brandenburg zum Mindestlohn für Musiker. Als erstes deutsches Landesparlament hatte der Landtag in Potsdam am 13. Dezember 2018 beschlossen, die Mindeststandards der DOV für die Honorierung freischaffender Musiker und Vokalsolisten verbindlich einzuführen.
„Diese Landtagsentscheidung zugunsten freischaffender Musiker und Sängerinnen hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Wir freuen uns, dass am Ende der intensiven politischen Diskussion der letzten 18 Monate die vier Landtagsfraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam diesen Beschluss gefasst haben. Das ist ein bundesweit wichtiges Signal und ein großer Schritt in die richtige Richtung, um perspektivisch der Selbstausbeutung, Prekarisierung und Altersarmut von freischaffenden Musikern und Sängerinnen entgegenzuwirken“.
Die DOV-Mindeststandards legen für die Mitwirkung Freischaffender in Proben, Aufführungen und Musikprojekten konkrete Honorarsätze fest. Diese werden ab 2019 im Land Brandenburg eingeführt, gelten verbindlich ab 2020 für von Land geförderte Projekte und erfassen spätestens ab 2021 auch die vom Land institutionell geförderten Orchester. Die Honorarsätze werden jährlich an die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst.
V.i.S.d.P.
Gerald Mertens (Geschäftsführer)