Leipzig - Die Stadt Leipzig klagt gegen das ihrer Meinung nach rechtswidrige neue Kulturraumgesetz der schwarz-gelben Staatsregierung. Da ein formales Widerspruchsverfahren nicht möglich ist, wurde jetzt Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. Parallel dazu werde dem Stadtrat auch vorgeschlagen, vor den Sächsischen Verfassungsgerichtshof zu ziehen.
Durch das novellierte Kulturraumgesetz, das die Finanzausstattungen der Theater, Museen und anderer Kultureinrichtungen mit regionaler Bedeutung in Sachsen regelt, bekommt Leipzig nach eigenen Angaben im laufen Jahr rund eine Million Euro weniger aus Dresden überwiesen. Die Stadt vertritt die Auffassung, dass das Gesetz nicht mit geltendem Recht vereinbar sei. In den vergangenen Monaten hatte es nicht nur in Leipzig heftige Proteste gegen die Gesetzesnovelle gegeben.
Pressemitteilung des Leipziger Rechtsamts im Wortlaut
Klage gegen Änderung des Kulturraumgesetzes ist im Verfahren
Wie bereits berichtet, erhält Leipzig durch die Änderung des Kulturraumgesetzes für das Jahr 2011 rund eine Million Euro Förderung weniger. Über diesen verminderten Betrag ist inzwischen der Zuwendungsbescheid vom Freistaat Sachsen eingegangen. Ein Widerspruchsverfahren sieht der Bescheid nicht vor. Daher hat die Stadt fristwahrend Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben.
Sofern der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung folgt, soll das Klageverfahren fortgesetzt werden. Parallel wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung der Vorschlag der Verwaltung vorgelegt, einen Antrag auf die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof zu stellen.
Die entsprechende, vom Rechtsamt erarbeitete Vorlage wurde von Oberbürgermeister Burkhard Jung bestätigt und soll nach Durchlaufen der entsprechenden Ausschüsse voraussichtlich in der Juni-Ratsversammlung votiert werden.