Nicht zuletzt als Reaktion auf zunächst vielstimmige, dann zunehmend gebündelte Forderungen und Appelle von Verbänden und Interessenvertretungen (siehe Seite 15) sind auf verschiedenen politischen und institutionellen Ebenen Hilfsmaßnahmen beschlossen worden und zum Teil schon angelaufen, welche die dramatischen finanziellen Folgen der Corona-Krise für Betroffene im Musik- und Kulturbereich abmildern sollen. Wir stellen hier einige dieser Soforthilfen zusammen, verweisen aber zugleich auf unsere Webseiten www.nmz.de und https://blogs.nmz.de, wo die Liste laufend aktualisiert wird. Grundsätzlich gilt: Wenden Sie sich in jedem Fall immer zuerst an den Verband, den Verein oder die Interessenvertretung, deren Mitglied Sie sind.
Zu den von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem Sozialschutz für Kleinunternehmer/Solo-Selbständige, ein Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen, Liquiditätshilfen, Entschädigung bei Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot und steuerliche Hilfsmaßnahmen. Zusätzliche Maßnahmen der Kulturstaatsministerin sind ein weitgehender Verzicht auf Rückforderungen, die Umwidmung von Mitteln und Flexibilisierung von Programmen, die Anerkennung von Medienunternehmen als kritische Infrastrukturen und zusätzliche Mittel als Nothilfe.
Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Soforthilfeprogramme aufgesetzt, die von zinslosen Darlehen über bedingt rückzahlbare Zuschüsse bis hin zu Einmalzahlungen reichen. Über den Suchbegriff „Corona Soforthilfe“ und das jeweilige Bundesland sind die entsprechenden Informations- und Antragsseiten in der Regel gut im Internet auffindbar.
Die GEMA hat angekündigt, ihren Mitgliedern in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfen in einer Gesamthöhe von rund 40 Millionen Euro bereitzustellen. Von Seiten der GVL heißt es: „Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich tätig sind und durch Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, können eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL erhalten.“
Maßnahmen für Versicherte (u.a. Zahlungserleichterungen / Zahlungsaufschub) und abgabepflichtige Unternehmen hat auch die Künstlersozialkasse getroffen.
Nachdem sie Mitte März einen Aufruf gestartet hatte, konnte die Deutsche Orchester-Stiftung am 24. März bereits einen Spendeneingang von über 380.0000 Euro für ihren Nothilfefonds vermelden. Damit soll Betroffenen mit Einmalzahlungen von bis zu 500 Euro kurzfristig und unbürokratisch eine erste finanzielle Überbrückung ausgezahlt werden, so die Stiftung. Eine Mitgliedschaft in der DOV ist keine Antragsvoraussetzung.
Eine Solidaritätsaktion für freiberufliche Kolleg*innen hat unter anderem der Rundfunkchor Berlin ins Leben gerufen.
Um dem Verdienstausfall von Verlagen und Urhebern entgegenzuwirken, haben sich ARD und Deutschlandradio mit dem Deutschen Musikverleger-Verband darauf geeinigt, eine 2016 geschlossene Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Noten für Aufführungen der Rundfunkorchester so zu modifizieren, dass Zahlungsströme nicht abbrechen.
Unterdessen hat der Deutsche Musikrat (DMR) ein „auf sechs Monate befristetes Grundeinkommen in Höhe von € 1.000 für alle freiberuflichen Kreativschaffenden“ gefordert. Bei einem laut Künstlersozialkasse durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen freiberuflicher Musikerinnen und Musiker von 13.000 € sei kein Spielraum für Rücklagen gegeben, so DMR-Generalsekretär Christian Höppner. Das habe auch die erste Zwischenauswertung der noch bis zum 31. März laufenden Umfrage des Musikrates zu den Auswirkungen der Coronakrise auf den Musikbereich ergeben. Der Deutsche Tonkünstlerverband hat sich der Forderung des DMR angeschlossen (siehe Seite 37).
Praktische Hilfestellungen für Musikpädagog*innen, die Online-Unterricht anbieten wollen, haben unter anderem der BMU-Landesverband Thüringen und die Forschungsstelle Appmusik der UdK Berlin zusammengestellt (siehe Seite 7).