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Musikfestivals kämpfen mit hohen Kosten - «Aderlass» befürchtet
Verband: Verbot für Chor- und Ensemblearbeit in Brandenburg nicht nachvollziehbar. Foto: Hufner
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Lockerungen für Proben von Laien-Chören und Theatergruppen

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München - Das gemeinsame Musizieren und Theaterspielen soll in Bayern wieder mit weniger Einschränkungen möglich sein. Dank der 3G-Regel gibt es Lockerungen bei den Mindestabständen und dem Tragen von Gesichtsmasken, wie Kunstminister Bernd Sibler (CSU) am Dienstag in München mitteilte. Grundsätzlich alle, die geimpft, genesen oder getestet seien, könnten nun an Proben teilnehmen - auch in geschlossenen Räumen.

Nach dem neuen Rahmenkonzept entfällt unter anderem die Maskenpflicht bei Proben für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wenn diese sie bei ihrer künstlerischen Arbeit behindert. Das gilt zum Beispiel für Sängerinnen und Sänger oder Musikerinnen und Musiker, die auf Blasinstrumenten spielen.

Der Mindestabstand von 1,5 Metern soll zwar bestehen bleiben, aber nicht mehr zwingend notwendig sein - zum Beispiel, «wenn dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Betätigung oder Darbietung führen würde bzw. mit dieser nicht vereinbar ist», heißt es vom Ministerium.

Die Details zum Rahmenhygienekonzept will Sibler am 18. September in Gersthofen (Landkreis Augsburg) vorstellen.

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