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Musikbibliothek Peters bleibt in Leipzig - BVG weist Klage von Miteigentümern ab

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Leipzig - Der Bestand der Musikbibliothek Peters darf vorerst nicht von Leipzig ins Ausland verlagert werden. Das ist die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag. Das Gericht wies eine Klage von Miteigentümern der Musikbibliothek ab, die verhindern wollten, dass der Bestand in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen wird.


Dort verzeichnete Kulturgüter dürfen nur mit Genehmigung aus Deutschland ausgeführt werden. Die Kläger hatten argumentiert, das Kulturgutschutzgesetz könne auf solche Güter, die von den Nationalsozialisten enteignet und später zurückgegeben wurden, nicht angewendet werden. Die Musikbibliothek gehörte zum Vermögen der C. F. Peters OHG in Leipzig, deren Gesellschafter Juden waren. Das Vermögen der OHG wurde 1938/1939 enteignet, der geschäftsführende Gesellschafter Henri Hinrichsen wurde 1942 in Auschwitz ermordet. Die nach der Wiedervereinigung rückübertragene Musikbibliothek befindet sich in der Stadtbibliothek Leipzig sowie im Bach-Archiv Leipzig.

Nachdem die Dauerleih- und Verwahrungsverträge mit der Stadt Leipzig und dem Bach-Archiv im Jahr 2004 zum Teil gekündigt worden waren, hatten die Kläger die Herausgabe einzelner Stücke der Musikbibliothek an das Auktionshaus Christie's in London gefordert. Daraufhin leitete das Sächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein Verfahren zur Eintragung der Musikbibliothek in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes ein. Die Einleitung des Verfahrens hat ein Ausfuhrverbot zur Folge, das andauert, bis über die Eintragung in das Verzeichnis endgültig entschieden ist. Diese Entscheidung steht derzeit noch aus.

Fest steht aber nach dem Urteil der Bundesverwaltungsrichter, dass das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung auch auf solche Vermögenswerte angewandt wird, die ihren jüdischen Eigentümern durch nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen entzogen und nach der Wiedervereinigung restituiert worden sind.

(Aktenzeichen beim Bundesverwaltungsgericht: 7 C 12.10)

Mehr zur Musikbibliothek Peters

 

(nmz) - Die Stadt Leipzig verhandelt seit einiger Zeit mit der in London sitzenden Hinrichsen-Foundation, die sich als Sprecher der teilweise zerstrittenen Erbengemeinschaft versteht. Leipzig will mit Unterstützung des Freistaates und des Bundes die wertvolle Musikbibliothek Peters für ca. 3 Millionen Euro von der Erbengemeinschaft (44 Erben) erwerben.

 

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