München - Die Initiative «Aufstehen für die Kunst» hat nach eigenen Angaben wegen der Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
«Da die Kunstfreiheit zu den am stärksten im Grundgesetz abgesicherten Kommunikationsgrundrechten gehört und die massiven Einschränkungen bereits über eine unverhältnismäßig lange Zeit gehen und sich wissenschaftlich nicht wirklich begründen lassen, ist deshalb eine verfassungsrechtliche Klärung auf höchster Ebene überfällig und angezeigt», teilten die Initiatoren am Donnerstag in München mit.
Mitte April hatte bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag mehrerer Musiker der Initiative gegen die pandemiebedingte Schließung von Theatern, Opern- und Konzerthäusern abgelehnt. Die Schließungen seien zum Schutz der Gesundheit vieler Menschen «erforderlich und angemessen». Nach Ansicht von «Aufstehen für die Kunst» wird die Kultur aber etwa gegenüber dem Einzelhandel oder den Kirchen zu Unrecht benachteiligt.
Deshalb haben nun Star-Geigerin Anne-Sophie Mutter, Sängerin Okka von der Damerau und deren Kollegen Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners und Christian Gerhaher eine Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Auch die Dirigenten Hansjörg Albrecht und Thomas Hengelbrock unterstützten den Schritt stellvertretend für die Initiative. Darüber hinaus wurde in deren Namen bereits am 18. März eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Schließungsanordnung in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhoben.