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Musikrat: Der Staat schützt und fördert die Kultur

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Die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrates hat folgende Resolution verabschiedet: Der Deutsche Musikrat appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, den Schutz und die Förderung der Kultur noch in dieser Legislaturperiode in das Grundgesetz aufzunehmen.

Hierzu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Kultur ist eine wesentliche Grundlage für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. In dem Maße, in dem immer weitere Vorschläge auftauchen, was noch alles in das Grundgesetz aufgenommen werden soll, erodiert diese gesellschaftliche Übereinkunft. Die Aufnahme kostet nichts – ist aber elementar für das Selbstverständnis unserer Gesellschaft.
 
Der Vorschlag der SPD, Kultur und Sport in das Grundgesetz aufzunehmen, nivelliert Kultur in eine Reihe von Partikularinteressen und stellt damit die Bedeutungspyramide der Fundamente unserer Gesellschaft auf den Kopf.
Dass ausgerechnet die Hüter der Bildungs- und Kulturhoheit, die 16 Länder der Bundesrepublik, die Aufnahme von Kultur in das Grundgesetz mehrheitlich abgelehnt haben, zeigt nicht nur einen traurigen Wertewandel, sondern macht deutlich, dass wieder einmal Parteiinteressen über dem Gemeinwohl stehen.
CDU/CSU sind gefordert, gemeinsam mit dem Koalitionspartner zu einer Mehrheit für den ursprünglichen Kernsatz ‚Der Staat schützt und fördert die Kultur’ im Deutschen Bundestag und in der Wiederaufnahme in den Bundesrat zu kämpfen. Der noch nicht zur Abstimmung gestellte Antrag der FDP liefert dafür die Grundlage.
 
Darüber hinaus ist jede Bürgerin und jeder Bürger aufgerufen, über die Wahlkreisabgeordneten, die Aufnahme dieses Satzes in das Grundgesetz einzufordern.“
 
 
Deutscher Musikrat, Berlin, 23. Oktober 2008

 

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