Wie ein roter Faden zog sich die Erkenntnis, dass der Betrieb öffentlicher Musikschulen zur staatlichen Pflichtaufgabe werden muss, durch die Hauptarbeitstagung (HAT), zu welcher der Verband deutscher Musikschulen (VdM), am zweiten Mai-Wochenende mit beeindruckender Teilnehmerzahl in der schönen Landeshauptstadt Schwerin zusammengekommen ist.
Neu ist – und somit ein Wechsel auf die nächsthöhere Ebene –, dass diese Forderung erstmals nicht mehr lediglich von den Musikschulen selbst, sondern nunmehr (wenn auch verklausuliert) von der Gesamtheit der betroffenen Gebietskörperschaften erhoben wird. Insoweit stand das von den drei kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, deutscher Städte- und Gemeindebund beschlossene richtungsweisende Papier „Die Musikschule – Leitlinien und Hinweise“ zu Recht im Fokus der HAT des VdM. So wies VdM-Vorstand Ulrich Rademacher darauf hin, es sei bemerkenswert, wie viele Gebietskörperschaften mit prekärer Finanzsituation dem Papier zugestimmt hätten. Dass die Städte und Gemeinden die Musikschule nunmehr als „Bildungseinrichtungen“ definieren, zeige, dass endlich politisch akzeptiert sei: öffentliche Musikschulen sind für die Kommune kein „kulturelles Nice-to-have“, sondern ein „bildungspolitisches Muss“.
Weiterhin hob er hervor, die Gebietskörperschaften hätten mit dem Satz: „Notwendig ist ein bedarfsgerechtes Verhältnis zwischen hauptamtlich beschäftigtem Personal und Honorarkräften“, nunmehr endlich anerkannt, dass die Bildungseinrichtung Musikschule einer angemessenen Stellenausstattung bedarf.
Aus dem dritten Satz des Papiers: „Musikschulen sind, wie das Bildungssystem insgesamt, eine öffentliche Gemeinschaftsaufgabe, bei der auch die Länder in der Pflicht stehen“, sei die Musikschule als staatliche Pflichtaufgabe herauszulesen, so Rademacher.
Noch klarer sprachen die Musikschulträger die Forderung, Musikschulen zur staatlichen Pflichtaufgabe zu erheben, in der „Schweriner Erklärung“ aus: „Der VdM fordert ... die Verantwortlichen auf Länderebene auf, die Musikschularbeit in allen Ländern gesetzlich zu verankern und eine ausreichende finanzielle Landesbeteiligung für den Bildungsauftrag der öffentlichen Musikschulen zu gewährleisten.“ (Wortlaut der einstimmig verabschiedeten „Schweriner Erklärung“ siehe Seite 25).
Mit dieser Forderung reagieren die Musikschulträger – in der Regel Gebietskörperschaften – auf die sich ständig verstärkenden Anforderungen, welche an öffentliche Musikschulen gestellt werden: von Kooperationen mit allgemein bildender Schule und Kita bis zur enormen Kraftanstrengung durch JeKi-Projekte, von auf Grund der Hirnforschungsergebnisse eingerichteten Mutter-Kind-Gruppen und Pränatal-Angeboten über Inklusion bis zum auch demografisch gebotenen 50plus-Engagement, von der instrumentalen und vokalen Breitenbildung über den Bundeswettbewerb „Jugend musiziert” bis zu Studienvorbereitung und Hochbegabtenförderung, vom Schülerkonzert bis zur Kultur-Repräsentanz der Stadt oder Gemeinde mittels musikschuleigener Spitzenensembles – all das wird heute von der Bildungseinrichtung Musikschule verlangt. Wie soll sie das ohne gesetzliche Verankerung noch leisten können?
Darauf, dass diese ständige Zunahme von Anforderungen einen enormen Veränderungsdruck auf Organisation, Betrieb, Lehre und Marketing der öffentlichen Musikschulen mit sich bringt, reagierte der VdM bei seiner HAT durch das Themenforum „Veränderungsmanagement“.
Hierfür hatte er keinen Geringeren als Stefan Theßenvitz gewinnen können, der in seiner exzellent strukturierten Präsentation den in großer Zahl teilnehmenden Musikschulleitungen substantiiertes Rüstzeug zur Bewältigung dieser Herausforderungen vermittelte – von Theorie bis zu konkreter Umsetzung in der Alltagspraxis. Der große Zuspruch zeigte, dass die Musikschulleitungen die Herausforderungen nicht nur verstanden haben, sondern gleichermaßen willens als auch in der Lage sind, die notwendigen Veränderungen sowohl zu managen als auch umzusetzen.
Die Musikschulen und deren Träger haben ihre Hausaufgaben also gemacht. Das mit weitem Abstand wichtigste Veränderungsmanagement jedoch steht noch aus: der politische Paradigmenwechsel, welcher musikalischer Bildung den gleichen Stellenwert einräumt, wie der Bildung durch schulische Wissensvermittlung. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Guido Westerwelle haben die „Bildungsrepublik Deutschland“ ausgerufen, wollen künftig zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Bildung und Forschung ausgeben. Von Schwerin geht die Botschaft aus: Musikbildung gehört dazu.